Brandschutzvorkehrungen bei Fasnachtsveranstaltungen
Ein Hinweis von Stadtverwaltung und Feuerwehr
Vor dem Höhepunkt der Konstanzer Fasnacht 2026 appellieren die Stadtverwaltung Konstanz und die Feuerwehr Konstanz an alle Veranstalter und Bürgerinnen und Bürger, bei Fastnachtsveranstaltungen ein besonderes Augenmerk auf den Brandschutz zu legen. Damit das närrische Treiben für alle sicher bleibt, sind grundlegende Brandschutzmaßnahmen unerlässlich. Tragische Brandfälle der Vergangenheit haben gezeigt, welch verheerende Folgen unerlaubte, leichtentflammbare Baustoffe und unzureichende Rettungswege haben können.
Grundlegende Brandschutzanforderungen sicherstellen
Die Stadtverwaltung bittet alle Veranstalter von Fastnachtsveranstaltungen in geschlossenen Räumen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich – folgende Brandschutzmaßnahmen zu beachten:
·Auf leichtentflammbare Dekorationen, Schallschutzdämmmatten und ähnliche Gegenstände sollte verzichtet werden. Dekorationsmaterialien aus Stoff, wie Fasnachtsbändel, können in der Baustoffklasse „B1 schwerentflammbar" erworben oder mit Brandschutzimprägnierung behandelt werden.
·Kritische Zündquellen wie Tischfeuerwerk oder offenes Feuer sollten nicht verwendet werden.
·Eine Notbeleuchtung im Brandfall verhindert Panik und macht den Weg ins Freie deutlich. Besonders geeignet sind akkugepufferte Leuchten, die auch bei Stromausfall oder Brand im Schaltkasten funktionsfähig bleiben.
·Es sollte zwei voneinander unabhängige Rettungswege geben. Diese müssen eine ausreichende Breite aufweisen, gemessen an der Anzahl der Gäste. Zudem sollten sie frei von Hindernissen und Stolperfallen sein.
