Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Informationen zur Durchführung und Beteiligung in Konstanz
Noch bis zum 04. November 2025 findet das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ statt. Hintergrund ist der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes - Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“. Die Initiatoren wollen damit einer „Aufblähung des Landtags“ entgegenwirken. Die Teilnahme ist für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg auf zwei Wegen möglich: über die freie Unterschriftensammlung sowie über die amtliche Unterschriftensammlung.
Wer ist eintragungsberechtigt?
Eintragungsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Eintragung mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt (Hauptwohnung) oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, etwa durch einen Richterspruch.
Freie Unterschriftensammlung bis zum 04.11.2025
Die freie Sammlung wird von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens organisiert. Die Unterschriftensammlung erfolgt unter anderem über Hausbesuche oder Infostände. Ergänzend können Interessierte das Formular zur freien Unterschriftensammlung auf konstanz.de herunterladen und ausdrucken. Die unterschriebenen Formulare sind an das Einwohnermeldeamt der Stadt Konstanz zu übermitteln. Dort wird geprüft, ob die Unterzeichnenden wahlberechtigt sind. Die Formblätter verbleiben beim Amt und werden nach Abschluss der Sammlung weitergeleitet.
Amtliche Unterschriftensammlung bis zum 04.08.2025
Zusätzlich zur freien Sammlung liegt an der Infotheke des Bürgerbüros eine amtliche Eintragungsliste aus:
Verwaltungsgebäude Laube, Erdgeschoss
Untere Laube 24, 78462 Konstanz
Öffnungszeiten:
Mo 7.30 – 17 Uhr
Di, Do, Fr 7.30 – 12.30 Uhr
Mi 7.30 – 18 Uhr
Teilnehmende werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen, da die Wahlberechtigung vor Ort geprüft wird.
Weitere Informationen
Alle offiziellen Unterlagen sowie die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Konstanz finden sich hier.