Zertifizierte digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente seit 01.05.2025
Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Hiernach dürfen biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.
Im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen stehen jetzt die PointID-Geräte zur direkten Aufnahme der digitalen Lichtbilder zur Verfügung.
Für Kleinkinder sind die PointID-Geräte nicht ausgelegt, hier empfehlen wir Ihnen einen zertifizierten Fotografen aufzusuchen.
Für die Lichtbilder über die PointID-Geräte fällt eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 € an. Die Preise bei zertifizierten Fotostudios und bei dm können hiervon abweichen.
Alternativ können Sie Ihr digitales Lichtbild auch bei einem zertifizierten Fotostudio im Fotoverbund Ringfoto, bei E-Passtransfer oder bei den dm-Drogeriemärkten erstellen lassen.
Die Lichtbilder werden dem Bürgerbüro dann über eine gesicherte Cloud elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten einen QR-Code, den Sie zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mitbringen. Die Passbehörde kann Ihr Lichtbild dann anhand des QR-Codes abrufen.
Nicht zulässig sind digitale Lichtbilder, die durch die antragstellende Person selbst erstellt und zum Termin beim Bürgerbüro mitgebracht werden.
Ebenfalls nicht möglich sind Papierbilder aus den FotoFixAutomaten.
Diese Lichtbilder dürfen aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen nicht für die Antragstellung verwendet werden.
Wir bitten um Beachtung bei der Terminvereinbarung.
Vielen Dank!
Ihr Bürgerbüro