Verbot von Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz

Mit sofortiger Wirkung gilt ein Verbot zur Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz bis einschließlich zum 31. August 2026. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Die vom Landratsamt Konstanz am 15. Juni 2026 erlassene Allgemein­verfügung und das Verbot zur Wasserentnahme gilt sowohl für Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für bereits genehmigte Wasser­entnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Betroffen sind Entnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen.
 
Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung lässt zudem Anträge auf Ausnahmen zu. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
 
Viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz führen derzeit nur sehr wenig Wasser. Die Wetterprognose weist keinen nennenswerten Niederschlag aus. Aufgrund der niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Lage zu verhindern, hat das Landratsamt Konstanz das Verbot erlassen.
 
Sollte die Trockenheit weiter anhalten, wird das Landratsamt eine Verlängerung des Wasserentnahmeverbots prüfen. Bei einer signifikanten Entspannung der Lage kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden.
 
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.

(Erstellt am 16. Juni 2026 14:12 Uhr / geändert am 16. Juni 2026 15:35 Uhr)