Konstanzer Nachtragshaushaltsatzung 2026 genehmigt

Startschuss für die Haushaltsbewirtschaftung

Pufferbild Konstanz informiert

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 26. Februar die Gesetzmäßigkeit der Konstanzer Nachtragshaushaltssatzung 2026 bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung förmlich genehmigt. Der Gemeinderat hatte die Satzung am 29. Januar 2026 beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Zugleich mahnt die Aufsichtsbehörde mit Nachdruck zu weiterhin konsequenter Haushaltskonsolidierung.
 
„Wir sind froh, dass der Nachtragshaushaltsplan nun rechtskräftig ist und die Arbeit in den Fachbereichen beginnen kann. Zugleich wäre es falsch, die Lage schönzureden: Die Finanzaufsicht hat uns erneut und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass wir bei unverändertem Kurs die Genehmigungsfähigkeit künftiger Kredite gefährden. Diesen Weg wollen wir nicht gehen – der Konsolidierungsprozess hat für uns höchste Priorität," äußert sich der kommissarische Kämmerer, Sebastian Grytner.
 
Bedeutung der Genehmigung: Bewirtschaftung kann beginnen
 
Mit der Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist der Nachtragshaushaltsplan 2026 rechtskräftig in Kraft getreten. Dies ist der entscheidende Startschuss für die Haushaltsbewirtschaftung: Alle Ämter und Fachbereiche der Stadtverwaltung können nun im Rahmen der genehmigten Ansätze ihre Kostenstellen bewirtschaften und die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel abrufen. Die Verwaltung ist damit in der Lage, die laufenden Aufgaben und Investitionsmaßnahmen des Jahres 2026 rechtssicher umzusetzen.
 
Der Nachtragshaushaltsplan wurde notwendig, da sich gegenüber dem Doppelhaushalt 2025/2026 sowohl im Ergebnishaushalt – insbesondere bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich – als auch im Investitionsprogramm größere Veränderungen ergeben hatten.

Deutliche Warnung des Regierungspräsidiums
 
Die Genehmigung erfolgt auf Basis einer angespannten, jedoch formell ausgleichsfähigen Haushaltslage. Der Nachtragshaushaltsplan 2026 weist zwar ein negatives ordentliches Ergebnis von rund 10,3 Mio. Euro aus – gegenüber dem bisherigen Ansatz aber eine Verbesserung um rund 1,16 Mio. Euro.

Das Regierungspräsidium verbindet seine Genehmigung mit einer deutlichen Warnung: Bei unveränderter Haushaltslage könne die Genehmigungsfähigkeit künftiger Kreditermächtigungen nicht mehr in Aussicht gestellt werden. Damit stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt bei künftigen Haushalten ernsthaft gefährdet wäre, sollte es zu keiner wirksamen Konsolidierung kommen.
 
Stadt Konstanz befindet sich seit mehreren Jahren in der Konsolidierung
 
Mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes wird es ein neues Haushaltsverfahren geben. Auch hatte Oberbürgermeister Uli Burchardt bereits bei der Informationsveranstaltung im November 2025 notwendige strukturelle Einschnitte angekündigt. Die Aufsichtsbehörde begrüßt ausdrücklich, dass Gemeinderat und Verwaltung eine gemeinsame Zeitschiene für strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen vereinbart haben und das konsolidierungsorientierte Eckwerteverfahren für den Doppelhaushalt 2027/2028 vorbereitet wird. Der Haushaltskonsolidierungsprozess müsse zwingend fortgeführt werden.
 
Weitere genehmigte Haushaltsteile
 
Neben der Nachtragshaushaltssatzung wurden durch das Regierungspräsidium ebenfalls genehmigt:
 
Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Bodenseeforum Der Nachtrag zur Sonderrechnung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Nördlich Hafner" für das Haushaltsjahr 2026
 
Haushaltsplan öffentlich einsehbar
 
Der Haushaltsplan der Stadt Konstanz ist hier zur öffentlichen Einsicht bereitgestellt.

(Erstellt am 18. März 2026 12:16 Uhr / geändert am 19. März 2026 12:27 Uhr)