Bauturbo: Weniger Bürokratie, mehr Wohnraum
Konstanz setzt neue Bundesregelung um
Wohnraum ist knapp – in Konstanz ebenso wie in vielen anderen Städten. Der Bund hat deshalb das Baugesetzbuch geändert und damit den sogenannten Bauturbo eingeführt. Das Programm soll helfen, schneller und unkomplizierter neuen Wohnraum zu schaffen.
Der „Bauturbo“ erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen von den sonst geltenden Bauplanungsvorschriften abzuweichen – ohne, dass dafür zunächst ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden muss.
Das spart Zeit und ermöglicht zum Beispiel die nachträgliche Aufstockung von Gebäuden, die Bebauung von ungenutzten Flächen oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum.
Wie setzt Konstanz den „Bauturbo“ um?
Der Gemeinderat hat klare Kriterien beschlossen, unter denen der „Bauturbo“ in Konstanz angewendet werden kann. Grundsätzlich gilt er im gesamten Stadtgebiet – ausgenommen sind die denkmalgeschützte Altstadt sowie festgesetzte Industrie- und Gewerbegebiete. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens zwei neue Wohneinheiten entstehen (bei Erweiterungen mindestens eine zusätzliche) und dass das Vorhaben innerhalb von drei Jahren nach Baugenehmigung fertiggestellt wird.
Die Stadt behält dabei die Kontrolle: Jedes Vorhaben bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Wer kann den „Bauturbo“ nutzen?
Wer den „Bauturbo“ nutzen möchte, muss vor der eigentlichen Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Unteren Baurechtsbehörde und dem Amt für Stadtplanung und Umwelt führen. Danach kann der Bauantrag eingereicht werden. Die Stadt entscheidet anschließend innerhalb von drei Monaten über die Zustimmung. Diese Entscheidung fließt dann in die spätere baurechtliche Entscheidung mit ein.