Appell aus Konstanz und Tübingen an die Bundesregierung
Die Oberbürgermeister der Städte Konstanz und Tübingen, Uli Burchardt und Boris Palmer,
haben sich mit einem gemeinsamen offenen Brief an das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewandt. Im Zentrum steht ein strukturelles Problem, welches das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nach Ansicht beider Städte verschärft: die fehlende Verzahnung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem bundesrechtlichen Rahmen – insbesondere im Ordnungs- und Förderrecht.
Beide Städte haben auf Grundlage geltenden Rechts und im Vertrauen auf Planungssicherheit ihre Wärmepläne verabschiedet und gemeinsam mit Stadtwerken, Betrieben und der
Stadtgesellschaft mit der Umsetzung begonnen. Investitionen in Wärmenetze, Großwärmepumpen oder auch Geothermie sind angelaufen. Genau diese Infrastrukturprojekte sehen
Burchardt und Palmer durch den vorliegenden Gesetzentwurf gefährdet.
Das Kernproblem: Einzelentscheidungen unterlaufen die Gesamtplanung
Wärmenetze sind nur dann wirtschaftlich tragfähig, wenn eine ausreichende Zahl von Gebäuden tatsächlich angeschlossen wird. Werden in Gebieten, die für den Wärmenetzausbau
vorgesehen sind, kurz vor Fertigstellung des Netzes neue fossile Einzelheizungen installiert,
sinken die Anschlussquoten – mit der Folge höherer Kosten für die verbleibenden KundInnen, wachsender wirtschaftlicher Risiken für Stadtwerke und einer Gefährdung der gesamten Infrastrukturplanung. Je stärker das Gebäudemodernisierungsgesetz individuelle Technologieentscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung entkoppele, desto geringer
werde deren praktische Wirkung, schreiben die beiden Oberbürgermeister.
Auch außerhalb der Wärmenetzgebiete sehen sie Probleme: Die sogenannte „Biotreppe" des Gesetzentwurfs sende widersprüchliche Signale. Ein Teil der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer werde fossile Heizungen weiterbetreiben oder neue Gasheizungen einbauen, ein anderer Teil auf Wärmepumpen setzen. Die Wirtschaftlichkeit des Gasnetzes – gerade in Wohnquartieren – nehme dadurch ab, die Kosten für verbleibende GaskundInnen stiegen.
Widersprüche in der Fördersystematik
Burchardt und Palmer kritisieren zudem, dass der Staat einerseits erhebliche Mittel in den Ausbau von Wärmenetzen, Geothermie und kollektive Versorgungslösungen investiere, andererseits aber in denselben Gebieten auch Einzelheizungen fördere. Öffentliche Mittel würden so nicht zielgerichtet eingesetzt, sondern konkurrierende Infrastrukturen im gleichen Quartier parallel subventioniert.
Die konkreten Forderungen
Die beiden Oberbürgermeister schlagen vor, verbindlich ausgewiesene Wärmenetzausbaugebiete stärker mit rechtlichen Konsequenzen zu verknüpfen – unter der Voraussetzung,
dass die jeweilige Kommune eine belastbare Umsetzungsplanung mit Finanzierung, Zeitplan und technischer Realisierbarkeit vorlegt. Konkret fordern sie: Die Förderkulisse des Bundes soll in ausgewiesenen Wärmenetzausbaugebieten konsequent an den Zielen der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet werden. Fördermittel sollen vorrangig Maßnahmen unterstützen, die den späteren Netzanschluss vorbereiten; konkurrierende Einzelheizungen in diesen Gebieten sollen nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden.
Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, für verbindlich festgelegte Wärmenetzausbaugebiete bereits vor Fertigstellung des Netzes einen Anschluss- und Benutzungszwang per Satzung festzulegen, der erst mit tatsächlicher Betriebsbereitschaft des Netzes wirksam wird. GebäudeeigentümerInnen erhielten so frühzeitig Klarheit und könnten ihre Investitionsentscheidungen entsprechend ausrichten. Die Stadt Konstanz plant derzeit nicht, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, sieht es aber als Möglichkeit, die Anschlussquote zu erhöhen.
Der Bund soll darlegen, wie mit der „Biotreppe" Versorgungs- und Kostenrisiken für Nutzerinnen und Nutzer vermieden werden sollen, wenn dezentrale Verbrennungsheizungen bis 2045 vollständig auf knappe Biobrennstoffe angewiesen sein werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der Beratungspflicht beim Kauf einer neuen Öl- oder Gasheizung soll nicht umgesetzt werden, da sie die Kostenrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erhöhe.
