Bebauungsplan "Döbele"
- Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet –(reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 13.10.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Döbele“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
- im Nordwesten von der Schützenstraße,
- im Südwesten von der Staatsgrenze zur Schweiz,
- im Osten von der Grundstücksgrenze die den Parkplatz bei Stadelhofen von der Grünfläche trennt,
- im Norden von der Döbelestraße.
Der Bebauungsplan hat das Ziel im Rahmen der Innenentwicklung und auf Grundlage des Handlungsprogramms Wohnen ein urbanes, gemischt genutztes Wohnquartier mit hochwertigen Freiräumen, Parkierung und Lebensmittelmarkt zu schaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 02.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026 im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, in Raum 5.05 öffentlich ausgelegt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bezüglich der einzelnen Schutzgüter/Themenbereiche verfügbar:Mensch / Gesundheit: Verkehr- und Anlagenlärmlärm, Gewerbelärm, Erschütterungen, Lichtimmissionen, Gesundheitsvorsorge; Tiere: Artenschutz, Vorkommen geschützter Arten, Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Wanderkorridore, Lebensstätten; Pflanzen: Vegetationsbestand, Biotoptypen, geschützte Pflanzenarten, Baumkartierungen, Eingriffe in Vegetationsflächen; Biologische Vielfalt: Biodiversität, Biotopverbund, ökologische Vernetzung, Schutzgebiete, Lebensraumfunktionen; Fläche: Flächenverbrauch, Innenentwicklung, Nachverdichtung, Flächenversiegelung; Boden: Bodenfunktionen, Altlastenverdacht, Bodenschutz, Bodenversiegelung, Baugrund, Kampfmittelhinweise Wasser: Grundwasser, Oberflächengewässer, Niederschlagswasser, Versickerung, Hochwasser, Starkregen, Wasserqualität; Klima: Lokalklima, Kaltluftentstehung, Kaltluftbahnen, Wärmeinseln, Klimaanpassung, Klimaschutz; Landschaft: Landschaftsbild, Erholungsfunktion, Sichtbeziehungen, Freiraumqualität; Kultur- und Sachgüter: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, archäologische Funde, Wechselwirkungen: Zusammenwirken der Schutzgüter, kumulative Umweltauswirkungen; Eingriffsregelung: Eingriffsbewertung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kompensationsflächen, Ökokonto; Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Schallschutzmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Begrünung, Regenwassermanagement, Emissionsminderung; Risiken: Hochwasserrisiken, Starkregenrisiken, Ressourcen: Energieverbrauch, erneuerbare Energien, Abfälle: Bodenaushub, Abfallentsorgung; Emissionen: Lärm-, Licht- und Erschütterungsemissionen; Umweltbericht: Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose und Maßnahmen; Fachgutachten: Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Schallgutachten, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Hochwasserschutzkonzept, Entwässerungskonzept, Verkehrsgutachten, Geotechnischer Bericht, Expertise Klimaökologie; Stellungnahmen: Stellungnahmen von Umweltbehörden, Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Fachverbänden sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2539 oder -2794) gebeten.
STADT KONSTANZ Uli Burchardt, Oberbürgermeister
