Sperrzeiten in Konstanz
Anpassung der Verordnung für Teile der Stadt
Konstanz hat seine Sperrzeiten für große Teile der Stadt an die baden-württembergische Landesregelung angepasst. Das bedeutet: Unter der Woche dürfen Lokale bis 3 Uhr (in den Ortsteilen bis 2 Uhr) geöffnet haben, in der Nacht zu Samstag und zu Sonntag bis 5 Uhr.
Davon ausgenommen sind die Altstadt und Stadelhofen als Gebiete mit hoher Lokal- und Wohndichte. Hier bleibt die Sperrzeit bei unter der Woche 1 Uhr und in der Nacht zu Samstag und Sonntag bei 3 Uhr. Für die Bereiche LAGO, Hafenstraße oder das Paradies hingegen gelten die längeren Betriebszeiten.
Die neue Rechtsverordnung ist in Kraft und wurde auf konstanz.de/bekanntmachungen veröffentlicht.