Kurzfristig neue Handwerkerstellplätze am Münsterplatz eingerichtet

Abstellmöglichkeiten für Handwerksbetriebe: Stadt schafft zusätzliche Stellflächen in der Innenstadt

Zu sehen ist die Skyline von Konstanz in rot gezeichnet am unteren Bildrand. In der Mitte des Bildes steht in roten Buchstaben "Konstanz informiert! und darüber sind, ebenfalls in rot gemalt, mehrere Wolken zu sehen.

Am Münsterplatz stehen Handwerksbetrieben ab sofort 10 Stellplätze zur Verfügung. Die Stadt Konstanz hat die an der Kirche auf dem Münsterplatz kurzfristig eingerichtet, um den Wegfall von Stellflächen durch die aktuelle Baumaßnahme am Stephansplatz und die Sanierung des Parkhauses Augustiner zu kompensieren.
 
Die neuen Stellplätze richten sich an Betriebe, die für Arbeitseinsätze in der Innenstadt auf kurze Wege angewiesen sind.
 
Zudem gibt es weitere 4 Handwerker-Parkflächen am Stephansplatz an der Kaffeerösterei, die ausschließlich Handwerker mit entsprechendem Handwerkerausweis vorbehalten sind.
 
Handwerkerparkausweis erforderlich
Um die Stellplätze nutzen zu können, benötigen Handwerksbetriebe eine Ausnahmegenehmigung – umgangssprachlich Handwerkerparkausweis genannt. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 78462 Konstanz.
 
Für den Antrag sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:
· Kopie des Fahrzeugscheins
· gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die zuständige Stelle im Einzelfall benennt
 
Die Kosten richten sich nach Anzahl der Fahrzeuge und Gültigkeitsdauer. Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das beantragte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Rechtsgrundlage ist § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Weitere Informationen zur Ausnahmegenehmigung und den Voraussetzungen: https://www.konstanz.de/serviceportal/-/leistungen+von+a-z/ausnahmegenehmigung-parkerlaubnis-parkerleichterungen-fuer-betriebe-zum-beispiel-handwerkerparkausweis/vbid6000803
 
Einfahrtsgenehmigung für den Münsterplatz notwendig
Der Münsterplatz ist nach wie vor eine Fußgängerzone. Für jede Einfahrt ist daher eine Einfahrtsgenehmigung erforderlich. Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht automatisch dazu, den Münsterplatz zu befahren.
 
Handwerksbetriebe müssen sich daher vor der Einfahrt über die Web-Anwendung
https://apps.konstanz.digital/EHG/Startseite oder telefonisch unter 07531 900-2770 anmelden.

(Erstellt am 01. Oktober 2026 11:25 Uhr / geändert am 01. Oktober 2026 11:26 Uhr)