Konstanz soll wieder in die Gebietskulisse der angespannten Wohnungsmärkte aufgenommen werden
Nach dem aktuellen Entwurf des Landes Baden-Württemberg soll Konstanz zum 1. Januar 2027 wieder in die Gebietskulisse der angespannten Wohnungsmärkte aufgenommen werden. Die Stadtverwaltung begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Damit wird die tatsächliche Situation auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt besser abgebildet. Konstanz war zum Jahreswechsel 2025/26 aus der Gebietskulisse herausgefallen.
Die Stadt Konstanz hatte sich nach dem Herausfallen aus der Gebietskulisse mit einer Resolution des Gemeinderats sowie bei einer Anhörung im Bauministerium des Landes ausdrücklich für eine erneute Aufnahme eingesetzt und die besondere Anspannung des Konstanzer Wohnungsmarkts deutlich gemacht.
Mit der Aufnahme würden in Konstanz wieder drei mieterschützende Regelungen gelten:
- Mietpreisbremse: Bei Neuvermietungen darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Abgesenkte Kappungsgrenze: In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 15 Prozent erhöht werden, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Verlängerte Kündigungssperrfrist: Wird eine vermietete Wohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt in den betroffenen Gebieten eine fünfjährige Sperrfrist, bevor wegen Eigenbedarfs oder entsprechender berechtigter Interessen gekündigt werden kann.
Anpassung für Hochschulstädte
Hintergrund der Wiederaufnahme ist eine geänderte Berechnung für Hochschulstädte. Bisher bildeten die zugrunde liegenden Daten die zusätzliche Wohnraumnachfrage durch Studierende und Wohngemeinschaften nicht ausreichend ab. Dieser besondere Wohnungsdruck wird nun zusätzlich berücksichtigt.
„Die vorgesehene Wiederaufnahme von Konstanz in die Gebietskulisse der angespannten Wohnungsmärkte begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der weiterhin sehr angespannten Situation auf dem Konstanzer Wohnungsmarkt wieder angemessen Rechnung getragen“, so Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn. „Positiv bewerten wir insbesondere die Anpassung bei der Wohnungsversorgung von Neubürgerinnen und Neubürgern in Universitäts- und Hochschulstädten. Damit werden die besonderen Wohn- und Haushaltsstrukturen einer Universitätsstadt aus unserer Sicht besser berücksichtigt.“
Methodik weiterentwickeln
Unabhängig davon hält die Stadt eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Methodik weiterhin für sinnvoll. Kommunale Daten und örtliche Besonderheiten sollten künftig stärker in die Bewertung einfließen. Die vorgesehene Laufzeit bis Ende 2029 biete aus Sicht der Stadt einen guten Zeitraum, um die angekündigte Überarbeitung gemeinsam mit den betroffenen Städten und Gemeinden anzugehen.
