Komposthaufen, Biomüll oder Grünabfall?

Organische Abfälle: Entsorgung über die EBK und im eigenen Garten

Grünabfall

Alle organischen Abfälle, vom Hühnerknochen bis zum Salat, von der Orangenschale bis zum Rasenschnitt, können in der Biotonne entsorgt werden. Der Konstanzer Biomüll wird nach Singen transportiert. Im dortigen Kompostwerk vergären die organischen Abfälle. So werden Biogas, Kompost und Flüssigdünger produziert. Was auf keinen Fall in den Biomüll darf: Plastiktüten, auch keine angeblich biologisch abbaubaren Plastiktüten. Diese stören das Kompostverfahren und müssen energieaufwendig aussortiert werden. 
Grünabfall kann ebenso im Biomüll entsorgt werden. Grünabfall bezeichnet unverarbeitete organische Abfälle aus dem Garten wie Rasen-, Hecken- und Baumschnitt sowie Laub, auch wenn das gefallene Laub nicht mehr Grün ist. Grünabfall lässt sich getrennt vom Biomüll besser und deutlich kostengünstiger kompostieren. Zudem kann die Menge an Gartenabfällen saisonal das Fassungsvermögen der eigenen Biotonne übersteigen. Darum bieten die Entsorgungsbetriebe (EBK) eine separate Sammlung von Grünabfällen an: Auf den Wertstoffhöfen, in einer eigenen Grünabfalltonne oder in Grünabfallcontainern, die zweimal im Jahr in den Quartieren bereit stehen. 
Der eigene Biomüll und Grünabfall kann natürlich auch direkt ohne Umwege selbst verwertet werden. Auf dem Komposthaufen zersetzen sich die organischen Abfälle zu Kompost und Humus, die anschließend im eigenen Garten wieder eingesetzt werden können. Wer nachweisen kann, dass die gesamten organischen Abfälle, also auch verarbeitete Lebensmittel aus der Küche ganzjährig auf dem eigenen Kompost verwertet werden und die Fläche des eigenen Gartens groß genug ist, um diesen Kompost auch einzusetzen, kann bei den EBK einen Antrag auf die Reduzierung der Abfallgebühren aufgrund vollständiger Eigenkompostierung stellen. Der Antrag und die Nachweise müssen alle drei Jahre erneuert werden. Mit der Genehmigung verpflichten sich „Eigenkompostierer“ dazu, ihren gesamten organischen Abfall selbst zu verwerten. Das bedeutet, sie sind nicht mehr dazu berechtigt, Grünabfall auf den Wertstoffhöfen oder in den Grünabfallcontainern zu entsorgen.
Darum empfehlen die EBK klar die Doppellösung aus dem eigenen Komposthaufen und der Biomülltonne. Auf dem Komposthaufen können unverarbeitete organische Abfälle selbst kompostiert werden und die Biomülltonne sichert die fachgerechte Entsorgung von verarbeiteten Lebensmitteln, die sich nur schwer zersetzen oder die Qualität des eigenen Kompostes mindern würden. Und fällt einmal mehr Grünabfall an, als auf dem eigenen Komposthaufen Platz hat, so kann dieser Grünabfall auf den Wertstoffhöfen oder in den Grünabfallcontainern fachgerecht entsorgt werden.
Mehr Infos bei der Abfallberatung der EBK.

(Erstellt am 19. April 2022 11:06 Uhr / geändert am 22. April 2022 02:00 Uhr)