Aktuelles
Am Sonntag, 29. Oktober 2023 um 11.15 Uhr findet im Festsaal des Inselhotels ein Kammerkonzert mit dem Trio Minami statt. Auf dem Programm stehen das Trio Nr. 1 Op. 5 für Klavier, Oboe und Fagott von Henri Brod , Trio für Oboe, Fagott und Klavier von Francis Poulenc und »Una Historia de la Alhambra« von Óscar Navarro . Es spielen Chiaka Nagata (Klavier), Jordi Bertran Sastre (Oboe) und Yuki Kishikawa (Fagott). Eine Kombikarte ermöglicht es, den Konzertbesuch mit einem anschließenden Mittagessen im Restaurant des Inselhotels zu verbinden. Konzertkarten sind bei der Südwestdeutschen Philharmonie (Mo–Fr 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr), der Theaterkasse im KulturKiosk (07531 900-2150), und bei der Tourist-Information am Hauptbahnhof, sowie allen Ortsteilverwaltungen erhältlich. Tickets können auch bequem im Internet gekauft und per print@home ausgedruckt werden unter: www.philharmonie-konstanz.de . Die Kombikarten für Konzert und Essen sind beim Veranstaltungsbüro des Inselhotels, Tel. 07531 125 466 erhältlich. Kombikarte Konzert & Essen: 61 Euro, Kinder essen à la carte
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Der Konstanzer Kulturfonds wird jährlich vergeben und fördert freie Kulturprojekte von Konstanzer und Kreuzlinger Kulturschaffenden. Die Summe des Kulturfördertopfes beträgt jährlich 50.000 €. Ein Gremium, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen des Gemeinderates, Repräsentanten und Repräsentantinnen der freien Kulturszene, des Stadttheaters und der Kulturverwaltung entscheidet über die Vergabe der Projektmittel. Anträge auf Fördermittel für den Kulturfonds 2022 sind noch bis zum 1. Dezember 2021 möglich. Unter diesem Link finden Sie das Antragsformular. Mit der Jury-Entscheidung, welche Projekte für eine Förderung ausgewählt wurden, ist circa 8 Wochen nach Anmeldeschluss zu rechnen. Gefördert werden können Projekte, die sich durch ihre künstlerische Qualität auszeichnen. Dabei können die einzelnen Beteiligten durchaus Laien, semiprofessionelle oder professionelle Künstler und Künstlerinnen sein. Wichtig ist, dass die Projekte einen ortsbezogenen und kulturszenebelebenden Charakter in Konstanz oder Kreuzlingen aufweisen. Im Fokus sollen gleichberechtigt zur Kernstadt auch Stadtteil-Projekte stehen. Diese ermöglichen eine dezentralisierte Kunst und Kultur, die zur Bevölkerung gebracht wird, statt andersrum. Der Kulturfonds gewährt in der Regel keine Vollförderung. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, sodass die Förderung durch den Kulturfonds als Fehlbetragsfinanzierung geschehen kann. Der Antragssteller bzw. die Antragstellerin hat eine angemessene Eigenbeteiligung zu erbringen. Beiträge Dritter können als solche gelten. Die Richtlinien für Projekte können von der Internetseite des Kulturamts der Stadt Konstanz bezogen werden. Auf derselben Seite befindet sich ein Link zum Antragsformular, das online ausgefüllt und eingereicht werden muss. Eine Beratung durch das Kulturamt ist jederzeit möglich. Kontakt: Martin Lang, martin.lang@konstanz.de
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21.12.2018 21:23