Wie läuft eigentlich ein Wahltag ab?
Die Bundeswahlleiterin erklärt dies in folgendem Video:

Das sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt der WahlhelferInnen

  • Einsatzzeit im Wahllokal: Frühschicht  von 7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung oder Spätschicht von 13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung
  • Einsatz bei der Auszählung der Briefwahlbezirke: 15:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung
  • Was genau sind die Aufgaben im Wahlvorstand? (75 KB)
  • Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit: zwischen 60 € und 120 € je nach übernommener Funktion pro Einsatztag
  • Um als WahlhelferIn eingesetzt werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt oder bei der Stadt Konstanz beschäftigt sein.

Anstehende Wahltermine:

Europa- und Kommunalwahlen: voraussichtlich am 09. Juni 2024

Über dieses Formular werden Sie in unsere Wahlhelfer-Datenbank aufgenommen. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Amt unparteiisch wahrzunehmen und Verschwiegenheit über die Angelegenheiten zu wahren, die Ihnen durch die Tätigkeit bekannt geworden sind. Sie können dieses Amt nur ablehnen, wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben (siehe denen in § 9 der BWO angegebenen Gründen).

Daher gilt: Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Wer ohne wichtigen Grund ein Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 49a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BWG).
 
Rechtsgrundlagen:11 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes sowie §§ 9 bis 11 der Bundeswahlordnung in ihrer derzeit gültigen Fassung.
 
Bitte tragen Sie sich nur EINMAL in die Datenbank ein. Wir setzen uns vor neuen Wahlen mit Ihnen in Verbindung. Herzlichen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft!

Hinweis: Durch das Häkchen im Feld "Kopie (cc) erhalten", bekommen Sie eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Sollten Sie keine erhalten, wenden Sie sich bitte an wahlhelfer@konstanz.de.

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