FAQ zur Bundestagswahl 2021

Am Sonntag, 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl.

Ich habe meine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten - was nun?

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch nach längerer Wartezeit nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die städtische Wahlhotline: 07531/900-3333.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzwahlscheine nur bis Samstag, 25.09.2021 um 12 Uhr ausgestellt werden können. Im Fall einer beantragten Briefwahl ist die Wahl ohne vorliegenden Wahlschein auch NICHT mehr gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal möglich.

Wo befindet sich die persönliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen?

Ab 23. August können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen im Bürgersaal (St. Stephansplatz 17) persönlich abholen. 
Öffnungszeiten: 
Mo, Di, Do: 8 - 17 Uhr
Mi: 8 - 18 Uhr
Fr: 7.30 - 14.30 Uhr

Wann wird gewählt?

· Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 26. September 2021 statt.
· Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
· das 18. Lebensjahr vollendet haben,
· seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten 
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
· im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Personen ohne festen Wohnsitz sowie Auslandsdeutsche müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (siehe unten). Die Antragsfrist ist hierfür der 5. September 2021. 

Wer kann gewählt werden?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden.

Wählbar sind diejenigen, die am Wahltag
• Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und 
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar sind diejenigen, die
• vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
• infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht 
werden. 

Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Landeslisten können nur von Parteien eingerichtet werden. 
EinzelbewerberInnen können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen. 

Weitere Infos 

Dürfen ausländische MitbürgerInnen wählen?

Bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche StaatsbürgerInnen wählen. EU-BürgerInnen können ausschließlich bei Kommunal- und Europawahlen abstimmen. 

Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Deutsche StaatsbürgerInnen, die am Wahltag außerhalb der BR Deutschland leben sind wahlberechtigt, sofern sie

1. nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt.

ODER

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. 

Um in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen zu werden, ist ein Antrag erforderlich. Dieser ist bis spätestens 5. September 2021 unterschrieben und im Original (zweifache Ausfertigung) an die folgende Anschrift zu senden:

Stadt Konstanz
Bürgerbüro – Wahlbüro
Untere Laube 24
78462 Konstanz

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (bundeswahlleiter.de)

Weitere Informationen für Deutsche im Ausland - Stadt Konstanz

Wie wird gewählt?

Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und 
dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Allen Wahlberechtigten wird etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wenn Sie bis zum 05.09.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben melden Sie sich bitte unter wahlamt@konstanz.de oder 07531-900-3333, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.

Jede/r WählerIn hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Für die Wahl im Wahllokal gilt: 
1. Die Stimmabgabe vor Ort ist nur im Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden ist.
2. Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich, bitte halten Sie zudem einen Personalausweis bereit. (Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen).
3. Bitte beachten Sie zudem die aktuellen Hygienemaßnahmen. 

Für die Briefwahl gilt:
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag. Wie die Briefwahl beantragt werden kann, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Was Sie hierfür beachten müssen:

1. Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Die Online-Briefwahlbeantragung finden Sie hier.
Die Online-Beantragung ist bis Mittwoch, 22. September 2021 um 15 Uhr freigeschaltet. Danach können Briefwahlanträge an wahlamt@konstanz.de gerichtet oder persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten.

Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.

2. Die Beantragung per Mail ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann:
• Familiennamen
• Vornamen
• Geburtsdatum
• Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
• Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.• Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer 
an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages.

3. Sie oder Personen in Ihrem Umfeld haben nicht die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen? 
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Das Geburtsdatum sowie die Unterschrift sind zwingend erforderlich.

4. Zudem wird ab 23. August eine Briefwahlausgabestelle im Bürgersaal St. Stephansplatz 17, eingerichtet. Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt mitnehmen. Informationen zu den Öffnungszeiten folgen.

Die Antragstellung via Telefon ist nicht möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen startet ab dem 23. August. 

Personen, die vor dem 23. August bereits für längere Zeit (bis nach der Wahl) verreisen, können sich per E-Mail an wahlamt@konstanz.de wenden.

Anträge auf Briefwahl können bis Freitag, 24. September 2021, um 18 Uhr, gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Antrag auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Bitte beachten Sie die Hinweise die Ihren Briefwahlunterlagen beiliegen. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

• Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein muss unterschrieben sein. Eine fehlende Unterschrift macht den Wahlschein ungültig. 
• Die eidesstattliche Versicherung darf nicht vom Wahlschein getrennt werden. Ein Abtrennen macht den Wahlschein ungültig. 
• Sie haben zwei Stimmen. 
• Das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig. Dies macht den Stimmzettel ungültig.
• Bitte beachten Sie die regulären Postlaufzeiten, damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Stelle ankommt. Sie können Ihren Wahlbrief natürlich auch in einen Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Eine vollständige Liste der Briefkästen finden Sie weiter unten. 

Bis wann kann ich die Briefwahl durchführen?

Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit, also bis Sonntag, den 26. September 2021, 18 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Sie können Ihren Wahlbrief in folgende Briefkästen einwerfen:

• Verwaltungsgebäude Laube, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
• Verwaltungsgebäude Rathaus, Kanzleistraße 15, 78459 Konstanz
• Verwaltungsgebäude Torkel, Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz
• Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen, Kapitän-Romer-Straße 4, 78465 Konstanz
• Ortsverwaltung Litzelstetten, Großherzog-Friedrich-Straße 10, 78465 Konstanz
• Ortsverwaltung Dingelsdorf, Rathausplatz 1, 78465 Konstanz

Die letzte Leerung der Briefkästen erfolgt um 18 Uhr.

Verspätet eingegangene Wahlbriefe (nach 18 Uhr am 26. September 2021) sind ungültig und werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

Wie ergibt sich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel?

• Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben.
• Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
• Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten.
• Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an.
Sollte es keinen entsprechenden Kreiswahlvorschlag zur zugehörigen Landesliste geben, kann es vorkommen, dass in der linken Spalte (Erststimme) Zeilen frei bleiben. 

Wieso hat der Stimmzettel ein Loch?

Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.

Bei der Bundestagswahl können Blinde und WählerInnen mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig abgeben.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. 

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ausgegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Welche Wahllokale sind rollstuhlgerecht?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr nächstgelegenes Wahllokal einen rollstuhlgerechten Zugang hat.

Wir sind stets bemüht, ausschließlich rollstuhlgerechte Wahllokale einzurichten. Dennoch kommt es vor, dass wir aufgrund fehlender Lokalitäten kein rollstuhlgerechtes Wahllokal im Wahlbezirk einrichten können. Mit einem Wahlschein haben Sie die Möglichkeit in einem Wahllokal Ihrer Wahl Ihre Stimme abzugeben. Bitte stellen Sie hierfür unbedingt einen Briefwahlantrag (siehe oben). Bei Fragen zum rollstuhlgerechten Zugang stehen wir unter 07531/900-3333 oder unter wahlamt@konstanz.de für Sie zur Verfügung.

Welche Hilfsmittel stehen sehbehinderten oder blinden Personen zur Verfügung?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CDPlayern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Kann man als Deutsche/r mit Wohnsitz in der Schweiz wählen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde
stellen.

Kann ich während eines längeren Auslandsaufenthaltes wählen?

Fall 1:
Sie sind in Deutschland an Ihrem Wohnsitz gemeldet und befinden sich zum Zeitpunkt der Bundestagswahl (26. September 2021) zum Beispiel im Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland. Dann können Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Dafür müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. 

Fall 2:
Sie leben dauerhaft im Ausland und sind in Deutschland nicht (mehr) gemeldet. Dann dürfen Sie bei den Bundestagswahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen abstimmen. Die Hinweise für Auslandsdeutsche finden Sie hier: Informationen für Deutsche im Ausland - Stadt Konstanz
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie an Ihren Hauptwohnsitz zugesendet. Sollten Sie sich am Wahltag im Ausland befinden, sollten Sie frühzeitig Briefwahlunterlagen anfordern.

Link zur Onlinebeantragung

Bitte beachten Sie, dass die Postlaufzeiten in das Ausland längere Zeit in Anspruch nehmen können.

Was muss ich beachten, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Wenn Sie kurz vor der Wahl innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, ist der Zeitpunkt der Ummeldung entscheidend:

Fall 1:
Sie melden sich vor dem 15. August 2021 (42. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen und können dort auch abstimmen.

Fall 2:
Sie melden sich zwischen dem 16. August und dem 5. September 2021 (41. bis 21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort abstimmen wollen, müssen Sie dies beantragen. Sonst verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Dort können Sie entweder persönlich oder per Briefwahl abstimmen.

Fall 3:
Sie melden sich nach dem 5. September 2021 (21. Tag vor der Bundestagswahl) um: Sie verbleiben auf jeden Fall im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes. Abstimmen können Sie persönlich oder per Briefwahl.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Umzügen innerhalb der Gemeinde das Wahllokal ab Ausstellung Ihrer Wahlbenachrichtigung (Ende Juli) unverändert bleibt. Bitte achten Sie daher auf das in Ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckte Wahllokal!

Bei Rückfragen zu Ihrem zugeordneten Wahllokal oder weiteren Fragen können Sie sich unter 07531/900-33333 melden. 

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, was nun?

Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag, also bis zum 5. September 2021.

Haben Sie bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an die Projektgruppe Wahlen: Wahlamt@konstanz.de oder telefonisch unter 07531/900-3333.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können am Wahltag mit Vorlage eines Ausweisdokumentes in dem ihnen zugeordneten Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Welches Wahllokal Ihnen zugeordnet ist, erfahren Sie über unseren Wahllokalfinder.

Wo kann ich mich als WahlhelferIn melden?

Welche Aufgaben haben WahlhelferInnen?

Zu Ihren Aufgaben als Mitglied der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:

In den allgemeinen Wahlbezirken
• Ausgabe der Stimmzettel
• Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
• Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
• Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
• müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, z.B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist, und
• sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.

Hier geht es zum Erklärvideo der Bundeswahlleitung.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für WahlhelferInnen?

Am 21. April 2020 wurde vom Konstanzer Gemeinderat eine Erhöhung der Wahlhelferentschädigung beschlossen. Nach dieser erhalten die ehrenamtlichen WahlhelferInnen nachfolgende Beträge:

• BeisitzerInnen: 60 Euro je Einsatztag
• SchriftführerInnen und stellv. SchriftführerInnen: 70 Euro je Einsatztag
• VorsteherInnen und stellv. VorsteherInnen: 100 Euro je Einsatztag

Für Bedienstete der Stadtverwaltung Konstanz gelten abweichende Regelungen. 

Wo kann ich mich bei weiteren Fragen melden?

Unter unserer Wahlhotline 07531/900-3333 erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
E-Mail: Wahlamt@konstanz.de