Verbot von Ansammlungen

Weitere Maßnahme der Stadt zum Schutz der Bevölkerung

Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen das Ziel, Coronavirus-Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Inzwischen hat sich in Konstanz gezeigt, dass die bereits ausgesprochenen Verbote und getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen. Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Landespolizei, Ansammlungen im öffentlichen Raum, vor allem im Uferbereich, zu vermeiden, haben sich als wirkungslos erwiesen.
 
Die Stadt Konstanz hat deshalb alle Ansammlungen im öffentlichen Raum mit über fünf Teilnehmenden seit Donnerstag, 19. März 2020, verboten. Das Verbot umfasst auch die Strandbäder und die öffentlichen Grillplätze. Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der städtischen Homepage einsehbar ist. Die Maßnahme erfolgte in Absprache mit dem Landratsamt.
 
Ausgenommen von dem Verbot sind Ansammlungen, die z.B. in der Außengastronomie, auf dem Wochenmarkt oder beim Anstehen an Straßenverkaufsstellen unvermeidbar entstehen. Hier werden die BesucherInnen aufgefordert, einen entsprechenden Abstand zu halten. Weiterhin sind Familien von dem Verbot ausgenommen.
 
Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung stellen eine Straftat dar und können mit Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

(Erstellt am 19. März 2020 17:34 Uhr / geändert am 21. März 2020 09:53 Uhr)