Eine Information des Landkreises Konstanz:

Ab Samstag, 29. Mai, treten die Regelungen des Öffnungsschrittes 2 in Kraft. 

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Am Freitag, 28. Mai 2021, lag die 7-Tage-Inzidenz nach Inkrafttreten des ersten Öffnungsschrittes 14 Tage mit sinkender Tendenz unter 100. Somit treten ab Samstag, 29. Mai, die Regelungen des Öffnungsschrittes 2 in Kraft. Die entsprechende Bekanntmachung ist einsehbar unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen.

Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten dann unter anderem folgende Lockerungen zusätzlich:

- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
- Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülerinnen und Schüler
- Gastronomie (6 – 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5m², Tische mit 1,5m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
- Messen, Ausstellungen und Kongresse 1 Person pro 20m²
- Kulturveranstaltungen innen bis 100 Personen und außen 250 Personen
- Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
- Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
- Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen
- Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig

Die Testpflicht bleibt bestehen.

Detaillierte Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg

(Erstellt am 28. Mai 2021 12:07 Uhr / geändert am 28. Mai 2021 13:55 Uhr)