Notbetreuung in den Kitas

Vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen im Rahmen des Lockdowns auch die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Das Wichtigste zur Notbetreuung im Überblick:

Kitas sind grundsätzlich bis 10. Januar geschlossen. Die ursprünglichen, regulär geplanten Schließzeiten über die Feiertage werden eingehalten und während diesen wird keine Notbetreuung angeboten. In den Tagen außerhalb der regulären Schließzeiten werden die Einrichtungen eine Notbetreuung einrichten.
 
Die Notbetreuung und deren Organisation liegt in der Verantwortung der Träger bzw. der Einrichtungen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigte – gilt nicht bei Alleinerziehenden - durch ihre berufliche Tätigkeit die eigenen Kinder nicht betreuen können und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Dies müssen die Eltern bestätigen. Dazu reicht eine mündliche oder schriftliche Verlautbarung der Eltern. Eine Arbeitgeberbescheinigung ist nicht notwendig. Der Umfang der Notbetreuung orientiert sich an den regulären Betreuungszeiten des Kindes. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, haben ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung.
 
Die Stadt appelliert dabei auch an die Eltern, denn die Schließung der Kitas, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist und eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

(Erstellt am 15. Dezember 2020 15:44 Uhr / geändert am 15. Dezember 2020 15:45 Uhr)