Leitlinien für Verfahren zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Städtische Baugrundstücke in den Gebieten des Handlungsprogramms Wohnen werden künftig laut Ratsbeschluss vom 28. Januar 2021 nach einheitlichen Verfahren vergeben

Die Verwaltung hat hierzu Leitlinien für das untere und mittlere Preissegment erarbeitet. 

Konzeptverfahren für Baugrundstücke sind landes- und bundesweit vielfach erprobt und dienen Kommunen zur Umsetzung von wohnungs-, umwelt- und stadt­entwicklungspolitischen Zielen. Da eine aktive gesellschaftliche Teilhabe an der Quartiersentwicklung gefördert wird, bilden Konzeptverfahren die Basis, damit lebendige Quartiere entstehen können. Dabei findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedenste Akteure wie zum Beispiel Genossenschaften und private Baugemeinschaften beteiligen können.
 
Die Beschlussvorlage zu den Konstanzer „Leitlinien Konzeptvergabe“ geht somit einher mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Ausschreibungen von Wohnbaugrundstücken in den Gebieten des Handlungsprogramms Wohnen (HaProWo) vorzubereiten. Durch eine in den Grundzügen mit der Politik abgestimmte Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass auf städtischen Grundstücken entsprechend den festgelegten Kriterien bezahlbarer Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment geschaffen wird.
 
Konzeptverfahren zur Steuerung
Durch einheitliche Verfahren soll erreicht werden, den Wohnungsmarkt zu entspannen und Einfluss auf die Preisentwicklung der Wohnungsimmobilien und Mieten zu nehmen. Mit der 2018 konkretisierten verbindlichen Zielgruppenbindung des mittleren Segments für Miete und Eigentum,
 
Genossenschaften, Baugemeinschaften und Modellprojekte sollen auf allen Grundstücken der Stadt Konstanz rund 1.700 Wohneinheiten entstehen – unter anderem durch spezielle Konzeptvergabeverfahren, die nun beschlossen werden sollen.
 
Eine Steuerung der Zielgruppenanteile sind einer Stadt nur möglich, wenn sie entweder Eigentumsrechte oder Planungsrechte geltend machen kann. Befinden sich mindestens 60 Prozent eines Gebietes in städtischem Eigentum, soll über öffentliche Ausschreibungen mit entsprechenden Vergabekriterien gesichert werden, dass die städtischen Bauplätze an Zielgruppen des unteren und mittleren Segments vergeben werden. Grundstücksspekulation soll unterbunden werden, indem die Grundstücke, wie bisher auch schon, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert – und nicht zum Höchstgebot – sowie mit Eigennutzungsbindungen veräußert werden. In Quartieren, in denen die Stadt nicht Grundstückseigner ist, werden die Planungsbegünstigten, also Bauträger und Investoren, über städtebauliche Verträge zum Wohnungsbau mit Zielgruppenbindung beim geförderten Wohnungsbau verpflichtet.
 
Weitere Zielgruppen angesprochen
Von den 1.700 gebundenen Wohneinheiten werden rund 400 über das bereits 2018 beschlossene Vergabeverfahren Baugemeinschaften realisiert. Weitere 1.300 Wohneinheiten im mittleren Preissegment sind somit auch für andere Zielgruppen offen. Von den 2.000 geförderten Wohneinheiten mit einem Bindungszeitraum von 25 Jahren kann ein Teil ebenfalls durch Konzeptvergaben realisiert werden. Um auch dabei ein einheitliches Vorgehen in den jeweiligen Gebieten sicherzustellen, wurden von der Verwaltung die „Leitlinien Konzeptvergabe“ entwickelt und Anfang Oktober im lokalen Arbeitskreis „Bündnis für Wohnen“ der Stadt Konstanz insbesondere der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und dem Mieterbund e.V. besprochen.
 
Das „Vergabeverfahren Baugemeinschaften“ geht dabei in den Leitlinien Konzeptvergabe auf. Künftig wird eine „offene Konzeptvergabe“ als Regelverfahren angewendet, ergänzt um das Vergabeverfahren „Planung & Gebiet“ für Gebiete, in denen ein Quartierskonzept noch fehlt und der Mindestanteil geförderter Wohnungen im Rahmen von Projektentwicklungen realisiert wird. Die Basis bilden dabei für alle Verfahren gleiche Grundsätze und Ziele. Gesetzlich vorgeschriebene klimarelevante Standards können durch Konzeptvergaben noch übertroffen werden.
 
Bei den Leitlinien zur Konzeptvergabe handelt es sich aktuell um einen Grundsatzbeschluss. Sämtliche Ausschreibungen werden, wie bislang auch, jeweils gebietsbezogen den gemeinderätlichen Gremien vor Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorgelegt.
 
 

(Erstellt am 13. Januar 2021 12:07 Uhr / geändert am 03. Februar 2021 12:20 Uhr)