Kürzung der Betreuungszeiten möglich

Stadt Konstanz informiert Eltern über mögliche kurzfristige Kita-Schließungen

Die Stadt Konstanz bittet Eltern von Kindern in Kindertagesstätten, sich gedanklich und organisatorisch auf die mögliche Schließung ihrer Einrichtung bzw. Kita-Gruppe vorzubereiten. „Die Verlässlichkeit der täglichen Betreuung kann aufgrund der Pandemie nicht aufrechterhalten werden“, erklärt Alfred Kaufmann, Leiter des städtischen Sozial- und Jugendamtes. Er versichert: „Die Entscheidung, eine Kita zu schließen, werden wir jedoch niemals leichtfertig treffen.“
 
Das Problem: Sollte eine Erzieherin oder ein Erzieher krankheitsbedingt ausfallen, kann sie oder er wegen des erhöhten Infektionsrisikos nicht wie sonst durch eine Kollegin oder einen Kollegen aus einer anderen Gruppe ersetzt werden. So schreibt es die aktuelle Corona-Verordnung Kita des Landes Baden-Württemberg vor. Dadurch wird gewährleistet, dass im Falle einer in der Kita positiv getesteten Person nicht die ganze Einrichtung, sondern lediglich die betroffene Gruppe in Quarantäne muss.
 
„Das Problem ist, dass sich Krankheitsfälle nicht ankündigen und es daher auch kurzfristig zur Schließung einer Kita-Gruppe oder auch zu einer Kürzung der Betreuungszeiten kommen kann“, erklärt Kaufmann. „Wir wissen, was die Eltern im Sommer geleistet haben und auch für die ErzieherInnen ist die aktuelle Situation eine enorme Belastung.“ Hier appelliert Kaufmann an die Arbeitgeber der Eltern. „Wo immer es möglich ist, sollten für Eltern kurzfristige Regelungen getroffen werden, um die Kinderbetreuung und die Berufstätigkeit vereinbaren zu können. Vorsorgliche Klärungen können die Eltern in der Akutsituation erheblich entlasten.“
 
Die Stadtverwaltung arbeitet eng mit den Trägern der Kindertagesstätten und dem Gesamtelternbeirat der Kitas zusammen. Isabel Schlögel, Geschäftsführerin der katholischen Kindergärten, sowie Heike Kempe vom Gesamtelternbeirat für die Konstanzer Kitas begrüßen das abgestimmte Vorgehen der Stadt. Denn eines ist klar: Die schwierige Situation kann nur gemeinsam und mit den Eltern gemeistert werden.
 
Zwar hat das Landesjugendamt die Vorgaben zur vorgeschriebenen Mindestpersonalstärke um 20 Prozent reduziert, womit ein personeller Puffer geschaffen ist, um Kürzungen der Betreuungszeit oder Schließungen zu vermeiden. Doch durch die Corona-Verordnung zum Betrieb der Kindertagesstätten unter Pandemiebedingungen wird es dennoch schwierig, dies auszuschließen. Zudem sollen die Eltern ihre Kinder gut aufgehoben wissen – und das schließt nicht nur die Aufsichtspflicht, sondern auch die Qualität der Betreuung mit ein.

(Erstellt am 23. Oktober 2020 15:23 Uhr / geändert am 11. November 2020 11:21 Uhr)