Hinzuverdienst zum Kurzarbeitergeld

Information der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg

Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Bundesregierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch bevorstehende Notlagen abzumildern. Die Bundesagentur für Arbeit steht Unternehmen und Privatpersonen dabei beratend und unterstützend zur Seite.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld

Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft:
Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.
Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.

Info-Hotline für Arbeitnehmer: 07531-585 700
Info-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20

(Erstellt am 02. April 2020 10:47 Uhr / geändert am 14. Oktober 2020 12:21 Uhr)