Einrichtung einer Fahrradstraße in der Eichhorn- / Jakobstraße

Arbeiten beginnen Ende September

Zur Verbesserung der Verkehrsführung für den Rad- und Fußverkehr in der östlichen Eichhornstraße und der südlichen Jakobstraße (1,7 km Gesamtlänge) soll gemäß Beschluss des Technischen und Umweltausschusses eine Fahrradstraße eingerichtet werden.
 
Nachdem die Einrichtung der Fahrradstraße bereits für das Frühjahr geplant war, kam es zu Verzögerungen wegen der langen Bearbeitungszeit des Antrages für Fördermittel. Nun hat das Regierungspräsidium grünes Licht für den Beginn der Arbeiten gegeben. Die Technischen Betriebe werden in Kalenderwoche 39 mit den Arbeiten beginnen.
 
Dazu zählen die Beschilderung als Fahrradstraße zwischen Eichhornstraße Hausnr. 62 (Beginn Lorettowald) und Kreisverkehr Jakobstraße/Lindauer Straße, die flächig blaue Markierung der Kreuzungen als Fahrradstraße, die Aufhebung des Radfahrverbots auf der Fahrbahn sowie die Ausweisung des straßenbegleitenden Waldwegs als reinen Gehweg. Ergänzend wird ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen auf einzelnen Abschnitten gelten. Das Parken im Lorettowald entlang der Jakobstraße ist künftig nur noch längs am Straßenrand, nicht mehr senkrecht zur Straße möglich.
 
Die Arbeiten werden mehrere Wochen dauern und je nach Witterung ausgeführt. Markierungsarbeiten benötigen ausreichend trockenes und warmes Wetter.
 
Welche Verkehrsregeln gelten künftig?
 
Für Radfahrende gilt: Nebeneinander zu fahren ist ausdrücklich erlaubt. Der Weg im Wald gehört künftig FußgängerInnen, RadfahrerInnen fahren künftig auf der Straße. Höchstgeschwindigkeit sind hier 30 Stundenkilometer. In den Abschnitten, in denen ein Gehweg vorhanden ist, muss er von radelnden Kindern unter acht Jahren benutzt werden. An allen Kreuzungen besteht Vorfahrt gegenüber den Seitenstraßen.
 
Für Kraftfahrzeuge gilt: Das Schild „Anlieger frei“ erlaubt, die Straße zu befahren und die Parkplätze zu nutzen. Aber Radfahrende haben Priorität. Wer kein Anliegen in der östlichen Eichhornstraße, der südlichen Jakobstraße oder nur über diese beiden Straßen erreichbare andere Straßen hat, darf die Fahrradstraße nicht befahren. Autos und Motorräder dürfen Radfahrende überholen, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden kann. Auch für den motorisierten Verkehr gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Die Geschwindigkeit muss dem Radverkehr angepasst werden. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern. In manchen Abschnitten wird durch Beschilderung zusätzlich das Verbot angeordnet, einspurige Fahrzeuge, also Radfahrende, zu überholen.
 
Die Einrichtung der Fahrradstraße wird durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gefördert. Zusätzlich gewährt der Bund einen Zuschuss im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land.

(Erstellt am 20. September 2022 14:38 Uhr / geändert am 10. Oktober 2022 09:09 Uhr)