Coronavirus: Stadt konkretisiert ihre Allgemeinverfügung

Die Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16.03.2020 verbietet derzeit nur Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Die Stadt Konstanz hält jedoch weiterhin daran fest, alle Veranstaltungen unabhängig von der Besucherzahl zu verbieten um einen effektiveren Schutz der Konstanzer Bevölkerung vor einer zu schnellen Verbreitung des Corona-Virus zu erreichen. 

Hierzu wurde heute eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Allgemeinverfügung vom vergangenen Freitag konkretisiert und ersetzt. Nach der neuen Allgemeinverfügung werden alle Veranstaltungen im Stadtgebiet Konstanz einschließlich den Ortsteilen Dettingen-Wallhausen, Litzelstetten und Dingelsdorf untersagt.
Im Übrigen gelten die Vorgaben aus der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16.03.2020 unmittelbar für ganz Baden-Württemberg. Die Stadt Konstanz geht jedoch weiterhin davon aus, dass die gestern von der Bundesregierung verkündeten Leitlinien in Kürze auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden und die Rechtsverordnung des Landes dahingehend noch erweitert wird.

Hier geht es zur neuen Allgemeinverfügung

(Erstellt am 17. März 2020 18:26 Uhr / geändert am 17. März 2020 18:35 Uhr)