Corona-Verordnung des Landes

Neuerungen zum 27. Mai und 2. Juni 2020

Die Corona-Verordnung des Landes wurde zum 26. Mai erneut geändert. Hier eine Zusammenfassung der aus kommunaler Sicht wesentlichen Änderungen:
 
Änderungen zum 27. Mai 2020
 
· Treffen im privaten Raum: außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich nun bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen (statt bisher 5 Personen) ODER aber es darf sich eine sogenannte „privilegierte Personengruppe“ (ohne Beschränkung der Personenzahl) treffen. Wenn diese ausschließlich aus Verwandten gerader Linie, Geschwistern mit Nachkommen, den Mitgliedern des eigenen Haushalts und allen dazugehörigen Lebenspartnern besteht, gilt keine Obergrenze. Ein weiterer fremder Haushalt – wie es zuletzt noch möglich war – darf zu dieser privilegierten Gruppe nach der neuen VO nicht mehr dazukommen.

· Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, auch in Betrieben, Behörden und Einrichtungen, sind bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt. Insbesondere Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG können hiervon ausgenommen werden. Das Sozialministerium kann durch Rechtsverordnung Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern differenziert und unter Festlegung von Hygienevorgaben zulassen. Daraus lässt sich aber kein Rückschluss zur Zulässigkeit von Veranstaltungen mit mehr als 100, aber weniger als 500 Teilnehmern ziehen. Insoweit greifen die allgemeinen Regelungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Corona-Verordnung.
 
Änderungen zum 02. Juni 2020
 
Die Vorschrift zum Betrieb von Einrichtungen wird neu gefasst. Inhaltlich aufgehoben wird insbesondere das Verbot des Betriebs von Bars, Shisha-Bars und Kneipen sowie von öffentlichen Bolzplätzen.
 
Darüber hinaus werden weitere Änderungen ermöglicht, deren Umsetzung an die Fachministerien verwiesen wurde. Darunter zum Beispiel der Betrieb von Kultureinrichtungen jeglicher Art (Sozialministerium), die Öffnung von Schwimm- und Hallenbädern (Kultus- und Sozialministerium), Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen (Sozialministerium) oder Bildungsangebot und deren Gruppengrößen. Hier werden weitere Informationen der Ministerien erwartet.

Hier die Informationen des Landes zur Verordnung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

(Erstellt am 29. Mai 2020 13:24 Uhr / geändert am 29. Mai 2020 13:26 Uhr)