„Bitte die AHA-Regeln einhalten!“

Appell der Stadt Konstanz zur Beachtung und Einhaltung der Corona-Präventionsmaßnahmen

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen appelliert die Stadt Konstanz an ihre BürgerInnen und Gäste, besondere Umsicht und Sorgfalt bei der Corona-Prävention walten zu lassen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Ausweisung neuer Risikogebiete in der Schweiz. „Eine Situation, die zu einer erneuten Grenzschließung führen könnte, muss auf jeden Fall vermieden werden“, erklärt der Bürgermeister und Erste Beigeordnete der Stadt Konstanz Dr. Andreas Osner. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, ist es erforderlich, gemeinsam wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Mittelpunkt steht die AHA-Formel – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
 
Wegen steigender Corona-Zahlen sind seit gestern acht Schweizer Kantone als Risikogebiet eingestuft (Stand: 15. Oktober 2020). Laut Robert Koch Institut gelten die Schweizer Kantone Fribourg, Jura, Neuchâtel, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zürich und Zug als Risikogebiet. Diese Änderung wird laut Staatsministerium Baden-Württemberg am Samstag, den 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr wirksam. Das Land Baden-Württemberg ist aktuell dabei die entsprechende Corona-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen (Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne-Testung – kurz: CoronaVO EQT) zeitnah zu novellieren. Bis zur Novellierung gilt in Baden-Württemberg für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 die Verordnung vom 24. August 2020.
 
In einer Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020 teilt das Staatsministerium mit, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland beschlossen haben, “…. dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll. Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen“.
 

Weiterführende Informationen und Quellen:
 
Pressemitteilung des Staatsministeriums „Gegen Einschränkungen im Grenzverkehr“

Corona-Verordnung EQT der Landesregierung

Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen in BW

Aktuelle Informationen des RKI

 
 
 
 
 

(Erstellt am 16. Oktober 2020 15:15 Uhr / geändert am 22. Oktober 2020 12:33 Uhr)