Volksfest auf dem Döbeleplatz: Veränderte Parkplatzregelung
Parken im Veranstaltungsbereich vom 29. April bis 11. Mai nicht möglich
Vom 01. bis 10. Mai 2026 findet auf dem Döbeleplatz in Konstanz wieder das beliebte Volksfest – die Frühjahrsmesse – statt. Damit der Aufbau reibungslos gelingen kann und das Festgelände während der Veranstaltung sicher zugänglich ist, gelten rund um den Döbeleplatz vorübergehende Verkehrsregelungen.
Parkverbot ab 29. April
Bereits ab Mittwoch, den 29. April, darf auf dem Döbeleplatz im Bereich des Festgeländes nicht mehr geparkt werden. Das Parkverbot gilt bis einschließlich Montag, den 11. Mai. Wer sein Fahrzeug dennoch dort abstellt, muss mit einem kostenpflichtigen Abschleppen rechnen.
Ausgenommen vom Parkverbot sind die Parkflächen im östlichen Bereich des Platzes (ehemaliger Busparkplatz), die weiterhin genutzt werden können.
Zufahrt gesperrt ab 1. Mai
Ab Freitag, den 01. Mai, ist das gesamte Festgelände auf dem Döbeleplatz für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Diese Regelung gilt ebenfalls bis einschließlich Montag, den 11. Mai.
Die entsprechenden Verkehrszeichen werden rechtzeitig aufgestellt und sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbindlich.
Alternativ-Parkplätze für AnwohnerInnen mit Bewohnerparkausweis
AnwohnerInnen mit gültigem Bewohnerparkausweis der Zonen II, VI und VII können in der Zeit von Mittwoch, dem 29. April bis einschließlich Montag, den 11. Mai auf den Parkplätzen innerhalb des ihnen zugewiesenen Bewohnerparkgebietes entsprechend der Beschilderung parken. Darüber hinaus dürfen sie in dieser Zeit auch tagsüber die Parkplätze der Oberen Laube mit ihrem Bewohnerparkausweis nutzen.
Die Stadtverwaltung Konstanz bittet alle Anwohnerinnen, Anwohner und Besucherinnen und Besucher um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und wünscht allen eine schöne Frühjahrsmesse!
