Verkehrsregelungen rund um das Seenachtfest am 08. August 2026

Verkehrshinweise für das Festwochenende

Zu sehen ist die Skyline von Konstanz in rot gezeichnet am unteren Bildrand. In der Mitte des Bildes steht in roten Buchstaben "Konstanz informiert! und darüber sind, ebenfalls in rot gemalt, mehrere Wolken zu sehen.

Das Festgelände ist ab Samstag während der Veranstaltung nur mit gültigem Einlassbändel zugänglich. Dazu zählen der Susosteig ab dem Zugang zum Inselhotel bis zum Stadtgarten, das Hafenareal, die Hafenstraße und Klein Venedig sowie – ab 15 Uhr – die Seestraße mit den angrenzenden Teilstücken von Glärnischstraße, Säntisstraße, Luziengang, Kamorstraße, Alpenstraße und Hebelstraße sowie der Seeuferweg zwischen Hebelstraße und dem östlichen Ende der Mozartstraße. Personen auf Inline-Skates erhalten keinen Zutritt zu diesen Bereichen, auch nicht mit gültigem Einlassbändel.
 
Bereits ab Freitag, dem 07. August, 14 Uhr, sind der Bahnübergang in der Hafenstraße und das gesamte Hafenareal für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Am Freitag ist der Anliegerverkehr von 12 bis 19 Uhr noch gestattet. Ab Samstag, 12:30 Uhr, ist jeglicher Fahrverkehr im Stadtgarten und im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig untersagt.
 
Information für Fußgänger und Radfahrer
Wer zu Fuß in die Stadt möchte: Am Samstag ab ca. 20:30 Uhr wird der Gehweg auf der Ostseite der Alten Rheinbrücke bis nach Ende des Feuerwerks gesperrt. Gleichzeitig wird der Radweg auf der Westseite der Alten Rheinbrücke für Radfahrer gesperrt und nur für Fußgänger freigegeben. Ab ca. 22 Uhr wird das Befahren der Geh- und Radwegbrücke durch Radfahrer nach Weisung der Polizei bis zum Ende der Veranstaltung untersagt. Sollte es auf dem Rad- oder Fußweg zu voll werden, müssen Radfahrer absteigen und ihr Rad schieben.

Umleitungen für den Fahrzeugverkehr
Der Fahrzeugverkehr in der Konstanzer Innenstadt wird am Samstag über den Rheinsteig und die Laube umgeleitet. Ab 21 Uhr werden die Konzilstraße ab der Einmündung Rheinsteig sowie der Bahnhofplatz für den Fahrzeugverkehr teilweise bis ganz gesperrt. Ausgenommen sind der städtische Linienbusverkehr sowie Taxis, soweit und solange dies aus Verkehrssicherheitsgründen verträglich ist – längstens jedoch bis zum Beginn der Verkehrsruhe.
Die Verkehrsruhe gilt von Samstag, 21 Uhr, bis voraussichtlich Sonntag, 2 Uhr. Über Ausnahmen und abschnittsweise Sperrungen sowie deren Dauer entscheidet die Polizei aufgrund der Verkehrslage vor Ort.
 
Änderungen im Busverkehr
Der Linienverkehr der Busse fährt, solange es aus Verkehrssicherheitsgründen möglich ist. Alle Informationen zum Busverkehr während des Seenachtfests sowie aktuelle Verkehrsmeldungen sind auf der Seite der Stadtwerke zu finden: www.stadtwerke-konstanz.de/bus/verkehrsmeldungen.
 
Wasserbus am Seenachtfest: eingeschränkter Betrieb
Der Wasserbus verkehrt am Samstag, dem 08. August, wegen der Sperrungen rund um den Hafen nur nach einem reduzierten Fahrplan:
Abfahrten ab Hafen Konstanz: erste Fahrt 10:50 Uhr, letzte Fahrt 12:30 Uhr
Abfahrten ab Bodenseeforum: erste Fahrt 11:15 Uhr, letzte Fahrt 12:55 Uhr
Weitere Informationen und alle Fahrpläne gibt es unter www.wasserbus-konstanz.de.
 
Regelungen für das Parken & Reisebusse
Parkverbote: Von Freitag, dem 07. August, 14 Uhr, bis Sonntag, dem 09. August, 8 Uhr, ist das Parken im gesamten Hafenareal bis zum Grenzübergang Klein-Venedig verboten. In der Seestraße von Freitag, dem 07. August, 12:00 Uhr, bis Montag, dem 10. August, 20:00 Uhr ist das Parken ebenfalls verboten. Weitere Parkverbote gelten in verschiedenen Straßen rund ums Festgelände – unter anderem in Teilen der Glärnischstraße, der Säntisstraße, des Luziengangs, der Kamorstraße, der Alpenstraße und der Hebelstraße sowie auf dem Döbeleparkplatz ab Samstag, 8 Uhr (ausgenommen der westliche Bewohnerparkbereich).
 
Parkmöglichkeiten: Als Park-and-Ride-Angebote stehen das Parkhaus Europabrücke sowie die nördliche Seite des Flugplatzes zur Verfügung. Für Wohnmobile stehen Stellplätze beim Parkhaus Europabrücke bereit.
Reisebusse können die gesondert ausgewiesenen Stellplätze auf dem Döbeleparkplatz sowie beim Fernbusbahnhof an der Europabrücke nutzen.

Behindertenparkplätze werden auf dem Döbeleparkplatz im südwestlichen Bereich (nordöstlich der Grenzbachstraße) ab Samstag, 8 Uhr, ausgewiesen.

Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
 
Hier geht es zur vollständigen verkehrsrechtlichen Anordnung: https://www.konstanz.de/service/bekanntmachungen

(Erstellt am 31. Juli 2026 12:15 Uhr / geändert am 03. August 2026 08:53 Uhr)