Fahrplan Vorsorge: Was heute zu regeln ist

Vortrag am 22. Oktober ab 19 Uhr im Spitalforum

Eine Frau und ein Mann stehen draußen neben einem Schild mit der Aufschrift "Spitalforum"
Daniela Baumgartner, Spitalstiftung Konstanz und Matthias Heider, Jurist und Geschäftsführer des Betreuungsvereins SKM Konstanz. Bild: Leonie Dreismickenbecker

Sabine Schilling, Mutter von vier erwachsenen Söhnen, denkt nicht gerne darüber nach, dass einer von ihnen plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. Als Mutter darf sie es nicht automatisch. Mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht der Eltern. Das betrifft auch den Lebenspartner. Die beiden sind nicht verheiratet und wohnen getrennt. Nähe allein ersetzt keine Vollmacht. Für Schilling ist Vorsorge in jedem Erwachsenenalter wichtig. “Wir sollten rechtzeitig miteinander besprechen, was wir uns im Ernstfall wünschen und regeln, wer uns vertreten darf.“

Doch wie lässt sich das regeln? Darüber informieren die Spitalstiftung und der SKM Konstanz am 22. Oktober ab 19 Uhr im Spitalforum mit dem Vortrag Fahrplan Vorsorge: Was heute zu regeln ist. Der Eintritt ist frei.
Vorsorge ist keine Frage des Alters. Schon junge Erwachsene können durch einen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, in der sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wer für diesen Fall vorsorgen möchte, begegnet schnell drei Begriffen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Doch was unterscheidet diese Dokumente? Welche Regelungen sind sinnvoll? Und worauf sollte man beim Ausfüllen achten?

Antworten darauf gibt Matthias Heider, Jurist und Geschäftsführer des Betreuungsvereins SKM Konstanz, am Donnerstag, 22. Oktober, im Spitalforum an der Luisenstraße 9. Heider war rund 20 Jahre als Rechtsanwalt tätig und arbeitete beim SKM zunächst als Vereinsbetreuer, bevor er 2023 die Geschäftsführung übernahm.

Sabine Schilling, Pressesprecherin der Spitalstiftung Konstanz, moderiert den Abend.

Drei Dokumente, unterschiedliche Aufgaben
Im Mittelpunkt stehen drei Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person festlegen, wer sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Eine Betreuungsverfügung hält fest, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer bestellen oder bei der Auswahl berücksichtigen soll. In einer Patientenverfügung kann ein volljähriger Mensch vorab bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten Behandlungssituationen wünscht oder ablehnt.
Matthias Heider erläutert, worin sich die drei Dokumente unterscheiden, für welche Situationen sie gedacht sind und welche typischen Missverständnisse bei der Vorsorge auftreten können. Außerdem informiert er über eine Neuerung: Ab dem 1. Oktober 2026 können im Zentralen Vorsorgeregister Scans unterschriebener Vorsorgedokumente hinterlegt werden.
Der SKM Konstanz ist ein anerkannter Betreuungsverein. Er unterstützt Menschen, die wegen einer Krankheit, Behinderung oder ihres Alters rechtliche Hilfe benötigen.

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter www.spitalstiftung-konstanz.de/fahrplan-vorsorge.html wird gebeten.

(Erstellt am 15. Oktober 2026 14:04 Uhr / geändert am 15. Oktober 2026 14:09 Uhr)