Parkraumkonzept Petershausen: Berechtigungsgebiet der Bewohnerparkzone VIII wird ergänzt

Sechs weitere Straßen werden in Bewohnerparkzone VIII aufgenommen

Zu sehen ist die Skyline von Konstanz in rot gezeichnet am unteren Bildrand. In der Mitte des Bildes steht in roten Buchstaben "Konstanz informiert! und darüber sind, ebenfalls in rot gemalt, mehrere Wolken zu sehen.

Im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Petershausen hat die Stadtverwaltung festgestellt, dass ein Teilbereich westlich der Petershauser Straße – zwischen Benediktiner-Platz und der Bahnlinie – bislang nicht vollständig in der Bewohnerparkzone VIII erfasst war. Da dieser Bereich keine öffentlichen Stellplätze im Straßenraum aufweist, war er irrtümlich von der Regelung ausgenommen worden. Die Zuordnung wird nun korrigiert.
 
BewohnerInnen mit Erstwohnsitz in den folgenden Straßen können ab sofort ebenfalls eine Bewohnerparkkarte beantragen:
Martin-Venedey-Straße
Pauline-Gutjahr-Weg
Ernst-Bärtschi-Weg
Leopold-Spiegel-Weg
Georg-Elser-Platz
Karl-Großhans-Straße
 
Die Beantragung erfolgt regulär über das Bürgerbüro, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Bewohnerparkkarte kostet 150 Euro im Jahr, eine Kurzgenehmigung ist für 45 Euro erhältlich. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument, der Fahrzeugschein im Original sowie die entsprechende Gebühr.

(Erstellt am 14. April 2026 11:58 Uhr / geändert am 14. April 2026 12:00 Uhr)