Konstanzer Sozialpass
Mehr Menschen nutzen das Angebot
Die Zahl der NutzerInnen des Konstanzer Sozialpasses hat zum 31.12.2024 einen neuen Höchststand erreicht. Entsprechend ist auch der finanzielle Aufwand für die Stadt weiter angestiegen. Zum Stichtag am 31.12.2024 waren 3.204 gültige Konstanzer Sozialpässe dokumentiert. Das entspricht einer Steigerung von 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Angebote, die der Pass beinhaltet
Der Sozialpass richtet sich an Personen beziehungsweise Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ziel des Angebots ist, die Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu stärken und sicherzustellen. Zu den häufigsten in Anspruch genommen Angeboten zählen:
• Ermäßigungen für Busse und Fähre,
• Zuschuss zum Deutschlandticket,
• Ermäßigte Bädereintritte,
• Ermäßigung bei der Volkshochschule,
• Ermäßigung bei der Musikschule.
So bekommt man den Pass
Berechtigt für den Konstanzer Sozialpass sind
• BezieherInnen von Bürgergeld nach dem SGB II,
• BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
• BezieherInnen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
• BezieherInnen von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
• BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
• BewohnerInnen von Konstanzer Pflegeheimen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten.
Berechtigte legen den aktuellen Bescheid, zum Beispiel des Jobcenters, an der Informations- und Servicestelle des Sozial- und Jugendamtes am Benediktinerplatz 2 vor. Der Pass ist ein halbes Jahr gültig und kann dreimal verlängert werden, bevor ein neuer ausgestellt werden muss. Alle Informationen gibt es unter konstanz.de/serviceportal ⟶ Leistungen von A bis Z ⟶ Konstanzer Sozialpass
