Konstanzer Fragen: Dürfen E-Scooter und S-Pedelecs auf Fahrradwegen fahren?

E-Scooter dürfen auf Fahrradwegen fahren, Speed-Pedelecs (S-Pedelecs) nicht – zumindest nicht grundsätzlich. E-Scooter sind rechtlich Fahrrädern weitestgehend gleichgestellt und dürfen auf vorhandenen Radwegen fahren. Allerdings gilt die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen für Fahrräder nicht gleichzeitig für E-Scooter.

Fahrrad- und Fußverkehr auf einer innerstädtischen Straße: Entlang einer Baumreihe mit weiß blühenden Obstbäumen fahren mehrere Radfahrende und Personen zu Fuß, während geparkte Autos am Straßenrand stehen. Im Hintergrund sind weitere Verkehrsschilder und Häuser zu sehen.

S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h dagegen gelten als Kleinkrafträder und müssen normalerweise die Fahrbahn nutzen. In Konstanz gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Die Fahrradstraßen in der Eichhornstraße und in der Jakobstraße sind für S-Pedelecs freigegeben. Dort gilt für alle – auch für S-Pedelecs – Tempo 30.
Ob künftig weitere Radwege für S-Pedelecs geöffnet werden, ist noch offen. Die Stadt erarbeitet derzeit Kriterien für solche Freigaben im Rahmen der Fortschreibung des Handlungsprogramms Radverkehr. Das Thema soll im Laufe des Jahres in den Gremien besprochen werden.
Der Gemeindevollzugsdienst, der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei kontrollieren aktuell verstärkt Rad- und E-Scooter-Fahrende.
Wer beispielsweise mit einem frisierten E-Scooter erwischt wird, muss mit Strafen rechnen: Neben Bußgeldern drohen Punkte in Flensburg und der Verlust des Versicherungsschutzes – im Schadensfall haftet man dann persönlich.

(Erstellt am 09. Juli 2026 12:05 Uhr / geändert am 09. Juli 2026 12:08 Uhr)