Grenzüberschreitender Flohmarkt

Verkehrsregelung am 17. und 18. Juni

Menschenmenge beim Straßenflohmarkt
Bild: MTK / Chris Danneffel

Zum grenzüberschreitenden 24/7-Flohmarkt Konstanz/Kreuzlingen am 17. und 18. Juni 2023 gelten folgende Regelungen für den Verkehr:

Sperrungen
Der Lutherplatz, die Obere und die Untere Laube, die Kreuzlinger Straße sowie der Rheinsteig werden von Samstag, 19 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Der südlich der St.-Stephans-Kirche gelegene Teil des St.-Stephans-Platzes wird von Samstag, 18 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Darüber hinaus werden der Weber- und Winterersteig sowie die Straße Am Rheinufer von Samstag, 18 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
 
Dem Beschickerverkehr wird die Zufahrt am Samstag in der Zeit von 18 Uhr (der Weber- und Winterersteig sowie Am Rheinufer ab 17 Uhr) bis 20 Uhr und am Sonntag von 6 bis 8 Uhr sowie von 18 bis 20 Uhr gestattet.
 
Über Ausnahmen von den Fahrverboten nach § 1 entscheidet in begründeten Fällen die Vollzugspolizei vor Ort.
 
Der Durchgangsverkehr in und aus Richtung Schweiz wird ab der Alten Rheinbrücke über Spanierstraße, Reichenaustraße, Neue Rheinbrücke, Europastraße, Grenzbachstraße und umgekehrt umgeleitet. Die Anfahrt des Stadtteiles Paradies ist über die Neue Rheinbrücke, Rheingutstraße sowie die Grenzbachstraße und Europastraße möglich.
 
 
Das Parken wird auf den nachfolgenden Straßen und Plätzen für die genannten Zeiten wie folgt gesondert geregelt:
 
Von Samstag, 8 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, ist das Parken auf dem südlich der St.-Stephans-Kirche gelegenen Teil des St.-Stephans-Platzes untersagt.
 
Von Samstag, 16 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, ist das Parken auf dem Mittelstreifen sowie den Seitenstreifen der Oberen und Unteren Laube, auf dem Lutherplatz und in der Kreuzlinger Straße untersagt.
 
Im Weber- und Winterersteig, Rheinsteig sowie in der Helene-Merk-Straße ist in der Zeit von Samstag, 12 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr das Parken untersagt.
 
Auf der östlichen Seite der Paul-und-Gretel-Dietrich-Straße (Teilstück zwischen der Alfred-Wachtel-Straße und Winterersteig) sowie in der Otto-Adam-Straße ist am Samstag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr und am Sonntag in der Zeit von 17 bis 19 Uhr das Parken nicht erlaubt.
 
Auf den öffentlichen Stellplätzen auf der Ostseite des Bahnhofplatzes (Teilstück zwischen Bodanstraße und Höhe Dammgasse) ist das Parken von Samstag, 18 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr, untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Linienbusse.
 
Die Zufahrt zum Benediktinerplatz ist von Samstag von 18 bis 22 Uhr für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen hiervon ist der Anliegerverkehr. Darüber hinaus ist die Zufahrt zu den Straßen Am Rheinufer, Hans-Sauerbruch-Straße, Otto-Adam-Straße, Karl-Einhart-Straße, Adolf-Schmid-Straße und Helene-Merk-Straße von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, ca. 20 Uhr, für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen hiervon ist der Anliegerverkehr.
 
Zusätzliche Maßnahmen in verkehrsregelnder und -lenkender Hinsicht erfolgen je nach Verkehrslage.

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(Erstellt am 09. Juni 2023 10:41 Uhr / geändert am 19. Juni 2023 08:44 Uhr)