Flüchtlingssituation im Landkreis Konstanz

Der Zustrom von Geflüchteten in den Landkreis Konstanz ist weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, ihre Unterbringung ist eine wachsende Herausforderung. Bis Ende September werden voraus­sichtlich alle Notunterkünfte des Landkreises belegt sein.

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Landrat Zeno Danner hat daher die Städte und Gemeinden um Hilfe bei der vorläufigen Unterbringung der Geflüchteten gebeten. Bei einem Austausch zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden am Dienstag, 6. Septem­ber wurden gemeinsame Lösungswege diskutiert und erarbeitet.
 
Seit März, einen Monat nach Kriegsbeginn in der Ukraine am 24. Februar, haben sich die Zugangszahlen der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz mehr als vervierfacht. Von Januar bis August kamen 2089 Geflüchtete im Land­kreis an. Zum Vergleich: Während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 waren es in demselben Zeitraum 946 Personen. Die Zahl ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch. Auch die Steigerungsrate pro Monat ist deutlich höher als vor sieben Jahren. Der Landkreis rechnet damit, dass wöchentlich deutlich über 100 neue Geflüchtete hinzukommen, insgesamt bis zu circa 550 im Monat. Den Großteil bilden Ukrainerinnen und Ukrainer, die Schutz vor dem Krieg suchen.
 
Die erste Kreissporthalle wurde dieses Jahr im Mai zur Notunterkunft um­funktioniert und bezogen. Mittlerweile dienen alle sieben Kreishallen ent­weder als Unterkunft oder wurden entsprechend vorbereitet. Im August standen 1800 zur Plätze zur Verfügung, so viele wie im Februar 2016. Aufgrund der hohen Zugangszahlen reichen die so geschaffenen Kapazi­täten ab Oktober nicht mehr aus. Der Landkreis arbeitet mit Hochdruck daran, durch Leichtbauhallen oder den Umbau geeigneter Immobilien weiteren Raum zu schaffen, was aufgrund der benötigten Vorlaufzeiten kurzfristig jedoch zu keiner Entspannung der Situation führt.
 
Landrat Zeno Danner berief am Dienstag eine Krisenrunde mit den Ober­bürgermeistern und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden ein, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und vor allem die Aufgabe im ge­samten Landkreis auf allen Schultern zu verteilen und den Menschen in ihrer Not zu helfen. Die Städte und Gemeinden sind rechtlich verpflichtet den Landkreis bei der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen, diese Verpflichtung könnte auch durchgesetzt werden. „Ich freue mich sehr über die große Übereinstimmung im Landkreis, dass wir gemeinsam die Situation in den Griff bekommen müssen und wollen,“ so Landrat Danner.
 
Das Landratsamt hat im ersten Schritt die gemeindlichen Hallen nach der möglichen Zahl an Unterbringungen, der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, vor allem auch Ausweichmöglichkeiten auf andere Hallen („Hallendichte“), nach der Einwohnerzahl und auch nach der bisherigen Aufnahmequote betrachtet. Die konkrete Belegung wird in enger Abstimmung mit der jewei­ligen Gemeinde erfolgen, auch in Informationsveranstaltungen und ähnli­chem.
 
Die Bürgermeister betonen die besondere Bedeutung der Hallen für das Ge­meindeleben vor Ort und ermahnten den Landkreis, diese nur im äußersten Notfall nach Prüfung aller Alternativen und nur so kurz wie möglich zu bele­gen. „Völlig klar ist, wie wichtig die Gemeinde- und Sporthallen für den Schulunterricht und für das soziale Leben vor Ort sind, vor allem, nachdem coronabedingt über zwei Jahre auf traditionelle Feste und Vereinssport verzichtet werden musste. Kurzfristig und vorübergehend bleibt es leider die einzige Möglichkeit“, versichert Landrat Danner dazu.
 
Den Anfang wird aller Voraussicht nach die Gemeinde Rielasingen-Worb­lingen als fünftgrößte Gemeinde im Landkreis mit der Ten-Brink-Halle ma­chen. Nach und nach werden wahrscheinlich weitere ausreichend große Hallen – erforderlich ist eine Unterbringungskapazität von mindestens 180 Personen – vorübergehend belegt werden müssen. Parallel dazu ist der Landkreis in der Planung von Leichtbauhallen an geeigneten Standorten. Hierfür werden derzeit Plätze inspiziert und Absprachen mit Anbietern getroffen. Sobald die Leichtbauhallen betriebsbereit sind, werden die ge­meindeeigenen Hallen wieder für Schulen und Vereine zur Verfügung ge­stellt. Die Nutzung der Hallen ist als vorübergehende Notlösung gedacht.
 
Verabredet wurde auch, dass Kommunen, die über keine geeignete Halle verfügen, für eine möglichst schnelle Anschlussunterbringung sorgen. Dafür müssen Unterkünfte und Wohnungen in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden, damit die Plätze in den Notunterkünften so schnell wie möglich für neu ankommende Geflüchtete bereitstehen. „Wir sind auf die Unterstützung und Solidarität aller angewiesen – Städte und Gemeinden, Schulen, Vereine, Hilfsorganisationen und natürlich die zum Glück sehr hilfsbereite Bevölkerung“, so Landrat Danner, „an all diesen Stellen wird wahnsinnig viel geleistet!“ In diesem Geiste werden die Ge­meinden mit freien Hallen den Nachbarorten Hilfestellung bieten und ihre Hallen für den Schul- und Vereinssport gemeindeübergreifend offenhalten, wo dies möglich ist.
 
Die Krisenrunde hat gezeigt, dass allen Teilnehmenden der Ernst der Lage bewusst ist und es nun auf ein gemeinsames, abgestimmtes und entschlos­senes Handeln ankommt.

(Erstellt am 09. September 2022 09:27 Uhr / geändert am 10. September 2022 02:01 Uhr)