Erster Ansprechpartner für BürgerInnen aus dem Ausland – die Ausländerbehörde

Die Arbeit des Bürgeramts - Teil 5

Lift und Treppenhaus des Verwaltungsgebäudes an der Laube, Innenraum mi Geländern

Die Ausländerbehörde beschäftigt sich speziell mit den Belangen von Nicht-Einheimischen. Für ausländische Familienangehörige, Auszubildende, Studierende und Fachkräfte, Geflüchtete und AsylbewerberInnen ist die Ausländerbehörde die erste Anlaufstelle in Konstanz. Die 19-köpfige Abteilung ist in mehreren Teams organisiert. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen kam zu den bestehenden Teams „Allgemeines Ausländerrecht“ und „Asyl und humanitäres Aufenthaltsrecht“ das Team „Ukraine“ hinzu. Ihr Leiter ist seit 2018 Herr Bebić.

Drei große rechtliche Veränderungen

Richtschnur der alltäglichen Arbeit ist eine Vielzahl von Landes-, Bundes- und EU-Gesetzen, die kontinuierlich an neue politische Zielsetzungen angepasst werden. „Das aktuelle Aufenthaltsgesetz gilt seit dem 1.1. 2005. Seitdem sind allein in diesem Gesetz über 50 Rechtsänderungen vorgenommen worden“, weiß Bebić. Insbesondere drei rechtliche Neuerungen sind den aktuellen Krisen in den letzten Jahren geschuldet.

• Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2020 haben Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zu verkürzen.

• Im März 2022 trafen die EU-InnenministerInnen erstmalig einen Beschluss zur Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie. Das bedeutet, ukrainische Geflüchtete müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten einen humanitären Aufenthaltstitel. Schutzsuchende aus der Ukraine haben damit Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. „Das war für uns ein komplett neues Verfahren. Die ukrainischen Geflüchteten konnten sich eigenständig einen Wohnort aussuchen und erst danach den Antrag auf Aufenthalt stellen. Im Rahmen der Richtlinien prüften wir dann, ob die Voraussetzungen für ein temporäres Aufenthaltsrecht vorhanden sind.“ 2.600 Aufenthaltstitel für ukrainische Geflüchtete sind von der Konstanzer Ausländerbehörde bisher ausgestellt worden. Durch Wegzug oder Rückkehr hat sich die Zahl auf 1.300 in Konstanz lebende UkrainerInnen verringert.

• Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer begrenzten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Ausgenommen sind davon StraftäterInnen und Menschen, die vorsätzlich wiederholt falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben. „Wenn man sich hier integriert und straffrei bleibt, kann man so aus der Illegalität zu einer Aufenthaltserlaubnis kommen. Wir kennen hier viele positive Beispiele“, sagt Bebić.

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

Schwerpunkt der Arbeit in der Ausländerbehörde ist die Erteilung von befristeten Aufenthalts- bzw. unbefristeten Niederlassungserlaubnissen. Neben den jeweiligen Aufenthaltstiteln werden hier auch Passersatzpapiere und Verpflichtungserklärungen ausgestellt. Mit einer Verpflichtungserklärung übernimmt der Antragsteller in Deutschland alle Kosten, die aufgrund des Aufenthaltes des von ihm eingeladenen Ausländers in Deutschland entstehen können. Die Ausländerbehörde prüft dafür die Bonität. Auch reguläre Visa für den Familiennachzug und von Studierenden und Fachkräften werden in Kooperation mit den Botschaften im Ausland geprüft. Für ausländische Fachkräfte erteilt die Ausländerbehörde Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen in Verbindung mit der Bundesagentur für Arbeit. „ArbeitgeberInnen können das beschleunigte Fachkräfteverfahren durch ein Beratungsgespräch bei uns oder per E-Mail initialisieren. Viele Anfragen kommen aus dem Gastrobereich und der Hotellerie, auch zur Aufnahme einer Ausbildung“, berichtet Bebić.

Studierende, die hierzulande eine Arbeit als Fachkraft suchen, können einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Die Blaue Karte EU können hochqualifizierte Fachkräfte erhalten, die über 58.400 Euro im Jahr verdienen. Sie ermöglicht eine schnellere und zügigere Integration in ganz Europa. „Es gibt kaum ein Land von den 194 existierenden, das nicht in Konstanz vertreten ist. Die Hochschulen und Institute ziehen Studierende und Forschende an, ebenso wie internationale Firmen. Hinzu kommt die Nähe zur Schweiz. Wir haben dadurch eine hohe Internationalisierung“, erklärt der Abteilungsleiter.

AsylbewerberInnen und Geflüchtete

Die Ausländerbehörde ist darüber hinaus zuständig für die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für AsylbewerberInnen im laufenden Asylverfahren. Duldungen werden im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe für abgelehnte AsylbewerberInnen erteilt. „Wir stellen u.a. auch Fiktionsbescheinigungen aus. Das sind temporäre Verlängerungen, die so lange gelten, bis ein Rechtsentscheid vorliegt“, erklärt Bebić. Für die Durchführung des Asylverfahrens als solches ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

Die Arbeit umfasst auch die erkennungsdienstliche Behandlung, wenn Personen unerlaubt oder als Schutzsuchende einreisen. Das Team nimmt Fingerabdrücke ab, fertigt Fotos an und stößt weitere sicherheitsrechtliche Überprüfungen an. Ordnungsrechtliche Aufträge des Gesetzgebers beinhalten zum Beispiel Bußgeldverfahren einzuleiten bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, oder bei straffälligen Personen eine Ausweisung durchzuführen und bei unerlaubter Einreise einen Haftantrag zu veranlassen.

Für all diese Aufgaben benötigen die MitarbeiterInnen ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz und Verantwortung, da ihre Entscheidungen tief ins Leben der Betroffenen eingreifen. „Vom Analphabeten bis zur hochqualifizierten Fachkraft begegnen wir den unterschiedlichsten Menschen. Es sind Lebensschicksale, manchmal von schlimmen Erfahrungen gezeichnet. Das beschäftigt uns auch“, erklärt Bebić. Als „fördern und fordern“ könne man die Arbeit der Abteilung beschreiben. „Wir raten, so früh wie möglich mit der Integration vor allem in Bezug auf Arbeit und Sprache anzufangen. Umso geringer sind die Hürden für den Aufenthalt und schlussendlich die Einbürgerung.“

Vorsprache nur nach Vereinbarung

In der Coronazeit wurde ein neues Modell für die KundInnen eingeführt: Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. „Das hat den Vorteil, dass sich beide Seiten auf den Termin vorbereiten können und es keine langen Wartezeiten am Tag des Termins gibt“, sagt Bebić. Im Vorfeld müssen alle relevanten Papiere vorliegen. Die SachbearbeiterInnen informieren, welche Dokumente notwendig sind, und beraten. Erst wenn der Antrag vollständig und eine Entscheidung erteilungsreif ist, werden die KundInnen eingeladen. Die Dokumente werden mittlerweile zu 90 Prozent digital eingereicht. Je vollständiger der Antrag ist, desto schneller geht die Bearbeitung. Da es in den letzten Monaten eine Fachprogrammumstellung gab, könne es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen, so Bebić. An einer Verkürzung wird intensiv gearbeitet.

Kontakt kann man unter auslaenderamt@konstanz.de oder telefonisch dienstags und donnerstags zwischen 11 und 12 Uhr aufnehmen. Eingehende Anfragen und Anträge werden nach Eingangsdatum bzw. Priorität bearbeitet. Hier geht es zur Online-Antragstellung.

(Erstellt am 28. Juli 2023 16:48 Uhr / geändert am 28. Juli 2023 16:55 Uhr)