Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen
Wie das Landesministerium informiert, können private Haushalte ab dem 8. Mai Anträge Härtefallhilfe für das Jahr 2022 beantragen.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen. Anträge können ab dem 8. Mai 2023 über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.
Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Das Umweltministerium wird in Kürze eine Telefon-Hotline einrichten und die Telefonnummer veröffentlichen.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II. (Nähere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten).
Weitere Infos unter Fragen und Antworten zu Härtefallhilfen für Privathaushalte: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)