Drohnenflugverbot am Seenachtfest

im Zeitraum vom 12.08.2023 ab 10:00 Uhr bis 13.08.2023 um 02:00 Uhr

Karte von Konstanz; in einem roten Kreis ist der Radius des Drohnenflugverbots markiert

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrsystemen, Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen ist in einem Radius von 1,85 km um den Konstanzer Stadtgarten auf deutschem Gebiet im Zeitraum vom 12.08.2023 ab 10:00 Uhr bis 13.08.2023 um 02:00 Uhr verboten.
 
Eine Ausnahme von diesem Verbot ist nur für die Sicherheitsbehörden selbst sowie für den/die Veranstalter in Absprache mit den zuständigen Behörden möglich. Die Polizei Konstanz setzt wie schon letztes Jahr zur Gefahrenabwehr Polizeidrohnen ein.
 
Achtung: Unabhängig von dieser zusätzlichen Flugverbotszone sind die sonst auch geltenden Flugverbotsbereiche und -regelungen sowie die gängigen Anmelderegularien nach Luftverkehrsverordnung zu beachten.

(Erstellt am 09. August 2022 10:19 Uhr / geändert am 11. August 2023 11:51 Uhr)