Konstanz ist Vorreiter bei der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren

Verfahren werden schneller, effizienter und bürgerfreundlicher

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ ist frei. Entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) sind nach Verabschiedung des Geset­zes zur Digitalisierung baurechtli­cher Verfahren zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft getreten. Damit können AntragstellerInnen und Be­hörden das komplette Verfahren medienbruchfrei digital durchlaufen – vom Bauantrag bis zur Baugeneh­migung. Die Verfahren werden damit schneller, effizienter und bürger­freundlicher. Die Stadtverwaltung Konstanz hat als Pilotkommune in den vergangenen Monaten bereits gute Erfahrungen mit dem digitali­sierten Verfahren gemacht.

Das sind die wichtigsten Änderun­gen in der Landesbauordnung und der zugehörigen Verfahrensverord­nung (Quelle: Ministerium):

Die Nachbarbeteiligung

Die Beteiligung angrenzender Nach­barInnen wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichun­gen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschrif­ten. So sieht es auch die Muster­bauordnung vor, und so wird es in nahezu allen Bundesländern bereits gehandhabt. Das bedeutet nicht, dass die NachbarInnen in ihren sie selbst betreffenden schützenswer­ten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren er­heblich. Indem Abweichungen, Aus­nahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich bean­tragt werden müssen, wird sicher­gestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten NachbarInnen, die in ihren Belangen berührt sein könn­ten, ihre Entscheidung bekanntge­ben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.

Die Bekanntgabe

Baurechtliche Entscheidungen sol­len künftig elektronisch bekannt­gegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugeneh­migungsverfahren medienbruch­frei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der Landesbauordnung noch eine formelle, schriftliche Zustellung vor­geschrieben.

Verpflichtend elektronisch

Nach aktueller LBO-Fassung kön­nen Anträge und Bauvorlagen elek­tronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einrei­chung in Papierform ausgeschlos­sen sein – eine Frist, die für Antrag­stellende und Baurechtsbehörden einen weichen Übergang ermöglicht.

37 Baurechtsbehörden testen im SilentGoLife – auch Konstanz

Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilot­kommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Vorausset­zungen angepasst. Bereits 196 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land haben sich angemeldet. Seit Sommer laufen die ersten Tests unter Realbedingungen im Beta-Testbetrieb. „Die ersten 37 Pilotbe­hörden testen die Plattform heute bereits ausgiebig im SilentGoLife“, sagte Ministerin Nicole Razavi. „Die Tests verlaufen sehr gut: Bis Ende 2023 wollen wir den Großteil der teilnehmenden Behörden in den Si­lentGoLife nehmen. Unser Ziel ist es, dass im nächsten Jahr alle Bau­rechtsbehörden das Virtuelle Bau­amt nutzen können.“ Konstanz ist eine dieser Pilotbehörden.

(Erstellt am 23. Februar 2024 12:16 Uhr / geändert am 15. März 2024 13:32 Uhr)