Bürgerentscheid zum Fahrradparkhaus am Bahnhof findet am 29. November statt
Die Konstanzer Bürgerinnen und Bürger entscheiden am Sonntag, 29. November 2026, über die Frage des Fahrradparkhauses am Bahnhof. Der Gemeinderat hat den Bürgerentscheid in seiner Sitzung am 28. Juli 2026 beschlossen.
Möglichkeiten der Abstimmung
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden voraussichtlich etwa drei bis vier Wochen vor dem Bürgerentscheid per Post zugestellt. Wer bis zum 9. November 2026 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt wenden.
Wie bei Kommunalwahlen besteht die Möglichkeit der Briefabstimmung. Zudem wird es am Abstimmungstag reguläre Abstimmungslokale geben. Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Wahllokalen erhalten die Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung.
So kommt es zu einer Entscheidung
Beim Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die zur Abstimmung gestellte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ ab. Für eine bindende Entscheidung muss eine Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht werden. Diese Mehrheit muss zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen. Dieses sogenannte Zustimmungsquorum liegt im aktuellen Fall bei mindestens 13.429 Stimmen.
Wird das sogenannte Zustimmungsquorum nicht erreicht, entscheidet anschließend der Gemeinderat über den Bau des Fahrradparkhauses.
Die Entwicklung des Projekts im Überblick
Das Fahrradparkhaus ist Teil der geplanten Neugestaltung der Ladenzeile am Bahnhof. Die Stadt hat das Projekt gemeinsam mit der Deutschen Bahn schrittweise geplant.
Die Beschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2024 wurden jeweils mit deutlicher Mehrheit gefasst. Die vollständigen Beschlussvorlagen sind im Bürgerinformationssystem abrufbar:
Zum Bürgerentscheid erarbeitet die Verwaltung eine Informationsbroschüre zum geplanten Fahrradparkhaus, die an alle Wahlberechtigten verteilt wird. Bereits in Kürze werden detaillierte Informationen zu dem Projekt auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Die wichtigsten Termine und Informationen im Überblick:
- Bis Anfang November 2026: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
- 29. November 2026: Bürgerentscheid zum Fahrradparkhaus
- Für eine verbindliche Entscheidung muss die mehrheitlich beantwortete Antwort mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten erreichen. Das entspricht derzeit mindestens 13.429 Stimmen
- Erreicht eine Antwort die Mehrheit der gültigen Stimmen und das Quorum, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses
- Wird das Quorum nicht erreicht: Entscheidung durch den Gemeinderat
- Bei einem gültigen Bürgerentscheid gilt eine Bindungswirkung von 3 Jahren
