Brandschutz hat Priorität. Ohne Wenn und Aber.

Konstanz holt Rückstände bei Begehungen auf

Symbolbild Konstanz informiert mit Skyline

Um im Brandfall eine gute Rettung sicherstellen zu können, sind in Deutschland für öffentliche Gebäude regelmäßige Brandverhütungsschauen vorgeschrieben. Diese finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Gesichtet werden dabei Veranstaltungsstätten, Verwaltungsgebäude, aber beispielsweise auch Tiefgaragen. Die Landesbauordnung besagt schon seit den 1980er-Jahren, dass zwei Rettungswege vorhanden sein müssen. Wenn ein Feuer den primären Rettungsweg versperrt, ermöglicht dieser zweite Weg der Feuerwehr die Rettung betroffener Personen. Kurzum: Der zweite Rettungsweg ist im Brandfall die Lebensversicherung.
Brände wie zuletzt im Ski-Hotel in der Türkei zeigen die fatalen Folgen, wenn ein solcher zweiter Rettungsweg fehlt. Gleichzeitig sensibilisieren diese schrecklichen Ereignisse auch im Blick auf die eigenen Gebäude. Bei der Stadt Konstanz blieben zuletzt Stellen im vorbeugenden Brandschutz über einige Zeit unbesetzt. Erst vor wenigen Monaten konnte das Thema mit sachkundigen KollegInnen wieder besetzt werden. Nun werden gemeinsam mit der Feuerwehr Rückstände aufgearbeitet. Das bedeutet, dass derzeit verstärkt Brandschutzbegehungen stattfinden. In einigen Fällen kann nach einer solchen Besichtigung, nach Beseitigung kleinerer Mängel, grünes Licht gegeben werden. Manchmal sind größere Nachbesserungen erforderlich, die aber auch gut möglich sind. In einigen Fällen werden bei den gemeinsamen Begehungen durch die Kollegin des Baurechts- und Denkmalamtes und den Kollegen der Feuerwehr aber gravierendere Mängel festgestellt. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird dann nach einer guten Lösung gesucht. Klar ist jedoch, dass ein Handeln dann zwingend erforderlich ist. Finden im betroffenen Raum beispielsweise Vermietungen für Veranstaltungen statt, ist das ein Risiko für alle Teilnehmenden, das so niemand in Kauf nehmen kann.

OB Uli Burchardt hält hierzu fest: „Sicherheit hat oberste Priorität – das gilt besonders beim Brandschutz. Ein zweiter Fluchtweg ist keine Bürokratie, sondern ist essenziell, um im Notfall Menschenleben zu retten. Wenn Brandschutzvorschriften oder -normen vielleicht auch mal übers Ziel hinausschießen, bin ich persönlich der Erste, der das auch so benennt. Aber bei den Flucht- und Rettungswegen gibt es nichts zu diskutieren: wenn ein Fluchtweg verraucht ist oder brennt, dann muss es einen zweiten geben. Immer. Die Bürger erwarten von uns als Genehmigungsbehörden und als Feuerwehr, dass wir dafür sorgen, dass Räume und Veranstaltungen sicher sind. Niemand hätte Verständnis, wenn im Fall des Falles Menschen sterben würden, weil es keinen zweiten Fluchtweg gab. Gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern suchen wir nach Lösungen, um Gebäude sicherer zu machen. Damit alle Menschen in unserer Stadt sicher wohnen, arbeiten oder feiern können.“

(Erstellt am 04. Februar 2025 18:37 Uhr / geändert am 10. Februar 2025 09:41 Uhr)