Agglo-S-Bahn weiter auf dem Gleis

Nutzen-Kosten-Untersuchung mit positivem Ergebnis

Seehas am Bahnhof in Konstanz

Um eine Verkehrswende in der westlichen Bodenseeregion zu erreichen, ist unter anderem auf den Bahnstrecken im Raum Kreuzlingen/Konstanz ein S-Bahn-Viertelstundentakt erforderlich. Dies könnte durch eine Agglo-S-Bahn zwischen Radolfzell und Konstanz, die auf die S14 nach Weinfelden durchgebunden wird, und eine Verlängerung der S6 (Seehas) nach Münsterlingen gewährleistet werden.

Eine vom Verein Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz beauftragte Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Agglo-S-Bahn hat ergeben, dass der volkswirtschaftliche Nutzen eines solchen Ausbaus die Kosten überwiegt. Das positive Ergebnis war die Basis für das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, die Agglo-S-Bahn im Juli letzten Jahres für den Deutschlandtakt in der Verkehrsart Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anzumelden.

Die Untersuchung geht von einer neuen halbstündlichen S-Bahn von Radolfzell nach Wein-felden (Verlängerung der bestehenden S14 Weinfelden – Konstanz), der Verlängerung des Seehas nach Münsterlingen sowie von einem neuen Bahnhaltepunkt Konstanz Sternenplatz aus. Hierfür sind große Investitionen in die Bahninfrastruktur erforderlich, insbesondere eine zweigleisige Rheinbrücke und eine zweigleisige Bahnüberführung Sternenplatz mit Bahnsteigen.

Jetzt muss es gelingen, das Projekt auf die nächste Stufe zu heben und gemeinsam voran-zubringen. Die Städte Kreuzlingen und Konstanz, der Kanton Thurgau und der Landkreis Konstanz sind deshalb bereits in Kontakt mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg (VM BW). Gemeinsames Ziel der Partner ist es, das Betriebsprogramm und die bautechni-schen Anforderungen weiter zu konkretisieren.

Klar ist: Um die CO2-Emissionen des Verkehrs zu reduzieren, insbesondere mehr PendlerInnen zum Umstieg vom Auto auf die Bahn zu bringen, und das Ziel des Landes “Verdoppelung der Fahrgastzahlen in ÖPNV” zu erreichen, sind der Viertelstundentakt auf den Bahn-strecken im Raum Konstanz/ Kreuzlingen und eine grenzüberschreitende Verlängerung der Zugangebote zwingend notwendig. Dies erfordert einen massiven Infrastrukturausbau, welchen Region und Land finanziell nicht alleine tragen können. Eine Förderung seitens des Bund muss daher mindestens im Rahmen des „Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ sichergestellt werden.

(Erstellt am 26. Januar 2024 12:03 Uhr / geändert am 26. Januar 2024 12:07 Uhr)