Lärmaktionsplan (Foto: Stadt Konstanz)

   

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Amt für Stadtplanung und Umwelt
Telefon +49 7531 900-2527

Lärmschutz

Die Stadtverwaltung hat einen strategischen Plan zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, erhöhte Lärmbelastungen der verschiedenen Quellen systematisch abzubauen.

Lärmaktionsplan Konstanz

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Konstanz wird fortgeschrieben. Der Technische und Umweltausschuss hat am 25. Mai einen entsprechenden Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Zudem sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am weiteren Vorgehen beteiligt werden.
Im Fokus der Stufe 3 des Lärmaktionsplans liegen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr beziehungsweise 8200 Fahrzeugen pro Tag. Es wurden die nachfolgenden Straßen untersucht:

  • B 33 (Reichenaustraße; Spanierstraße; Mainaustraße; Schiffstraße; Europastraße)
  • L 219 (Mainaustraße; OD Litzelstetten; OD Oberdorf; OD Dingelsdorf; OD Wallhausen; OD Dettingen)
  • L 220 (Radolfzeller Straße; Fürstenbergstraße; Wollmatinger Straße; Zähringer Platz; Th.-Heuss-Straße; OD Dettingen)
  • L 221 (Westtangente)
  • Allmannsdorfer Straße
  • Eichhornstraße
  • Friedrichstraße
  • Sonnenbühlstraße
  • Schwaketenstraße
  • Schneckenburgstraße
  • Oberlohnstraße
  • Riedstraße
  • Grenzbachstraße (bis Schnetztor)
  • Altstadtring (Konzilstraße; Bahnhofplatz; Bodanstraße; Obere/ Untere Laube; Rheinsteig)


Das Ziel der Stadt Konstanz ist es, mithilfe des Lärmaktionsplans effektiv Lärmschwerpunkte zu identifizieren. Auf dieser Basis können dann Gegenmaßnahmen beschlossen werden. Das Kriterium für die Identifizierung als Lärmschwerpunkt ist die Überschreitung von mindestens einem von zwei Werten – des 24-Stunden-Wertes oder des Nachtwertes, also dem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg empfiehlt, die Lärmaktionspläne für Bereiche, in denen der 24-Stunden-Wert bei 65 dB(A) beziehungsweise der Nachtwert bei 55 dB(A) oder höher liegt, grundsätzlich aufzustellen – sofern nicht nur wenige Menschen betroffen sind. Dem folgt die Stadt.

Laut der Lärm- und Konfliktanalyse des Planungsbüros ergeben sich Lärmschwerpunkte entlang der Kartierungsstrecken in den Stadtteilen Dettingen, Litzelstetten, Wollmatingen, Fürstenberg, Petershausen West und Ost, Königsbau, Allmannsdorf und in der Altstadt. Zum Teil wurden dort Beurteilungspegel oberhalb von 70 dB(A) innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise 60 dB(A) während der Nacht ermittelt.

Innerhalb der genannten Bereiche lassen sich derzeit nur straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen umsetzen, dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen – etwa die Errichtung von Lärmschutzwänden – scheiden im innerstädtischen Bereich vor den Gebäuden aus. Geplant sind in bestimmten Bereichen jedoch auch passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster. Dementsprechend wird die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms für alle Gebäude in der Gemarkung Konstanz empfohlen, die auch nach der Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung Fassadenpegeln oberhalb der Sanierungswerte ausgesetzt sind.
  

  
Die Unterlagen können zwischen dem 17. Juni und dem 16. Juli 2023 an folgenden Orten eingesehen werden:

  • Auf der Homepage der Stadt unter der Adresse https://www.konstanz.de/leben+in+konstanz/umwelt/laermschutz
  • Im Verwaltungsgebäude Laube des Amts für Stadtplanung und Umwelt (5. OG), Untere Laube 24 in 78462 Konstanz
  • Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen: Kapitän-Romer-Straße 4 in 78465 Konstanz-Dettingen
  • Ortsverwaltung Dingelsdorf: Rathausplatz 1 in 78465 Konstanz-Dingelsdorf
  • Ortsverwaltung Litzelstetten: Großherzog-Friedrich-Str. 10 in 78465 Konstanz-Litzelstetten


Folgende Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen gibt es:

  • In schriftlicher Form unter der Postadresse: Stadt Konstanz; Amt für Stadtplanung und Umwelt; Untere Laube 24; 78462 Konstanz
  • Oder aber Sie melden sich elektronisch per Mail unter der E-Mail-Adresse  Umwelt@konstanz.de
  • Sie können auch im Verwaltungsgebäude Laube vorbeikommen und Ihre Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abgeben.


Weitere Infos erhalten Sie bei den SachbearbeiterInnen der Abteilung Umwelt beziehungsweise Mobilität unter den Telefonnummern 07531 900 2804 oder 0731 900 2527.
  

Hier finden Sie die Unterlagen der Stufe 3 des Lärmaktionsplans zum Download:

  

TypNameDatumGröße
pdf 20230602-LAP Stufe 3 Konstanz ENTWURF.pdf (123,4 MB) 16.06.2023 123,4 MB
pdf Anprechpartner.pdf (69 KB) 16.06.2023 69 KB

Informationen zum Lärmschutz in der Stadt Konstanz

Was ist Lärm?

Geräusche sind für die Menschen eine große Hilfe, da der Mensch sich dadurch besser orientieren, seine Tätigkeiten kontrollieren und Gefahren besser erkennen kann. Weiterhin braucht der Mensch Geräusche, damit er mit seiner sozialen Umwelt kommunizieren und sich seine Persönlichkeit entfalten kann. Wenn die Geräusche störend, belästigend oder negativ wahrgenommen werden, verwandeln sie sich in Lärm. Lärmempfinden ist subjektiv und hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. So regt beispielsweise laute Musik den einen an, für den anderen ist sie störender Lärm und den Dritten lässt sie völlig kalt. Unstreitig ist jedoch, dass dauerhafte Geräuscheinwirkungen, egal ob wir diese als störend wahrnehmen oder nicht, gesundheitsschädliche Folgen haben können.