Lärmaktionsplan (Foto: Stadt Konstanz)

   

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Lärmschutz

Die Stadtverwaltung hat einen strategischen Plan zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, erhöhte Lärmbelastungen der verschiedenen Quellen systematisch abzubauen.

Lärmaktionsplan Konstanz

Am 17.07.2018 verabschiedete der Technische und Umweltausschuss die 2. Stufe des Konstanzer Lärmaktionsplans.
Der Lärmaktionsplan weist im Wesentlichen vier Bereiche als „Lärmschwerpunkte" aus.
In diesen vier Bereichen wird als aktive Lärmschutzmaßnahme die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h empfohlen:

  • Allmannsdorf: Mainaustraße zwischen Bettengasse/Staader Straße bis Egger Straße/Zur Allmannshöhe (Tempo 30 ganztags)
  • Wollmatingen: Radolfzeller Straße zwischen Riedstraße und Dettinger Straße (Tempo 30 ganztags)
  • Altstadtring: Rheinsteig, Untere/Obere Laube und Bodanstraße (Tempo 30 ganztags)
  • Petershausen: Reichenaustraße, Ebertplatz bis Bodenseeforum (Tempo 30 zw. 22 Uhr und 6 Uhr)


Weitere Maßnahmen im Kartierungsgebiet:

  • Schallschutzfensterprogramm für alle Wohngebäude, an denen die Lärmsanierungswerte für Bundes- und Landesstraßen (67/65 dB(A) tags und 57/55 dB(A) nachts) überschritten werden
  • Prüfung des Einsatzes lärmarmer Fahrbahnbeläge und lärmarmer Schachtabdeckungen bei anstehendem Belagswechsel


Aktuell wird der Lärmaktionsplan entsprechend den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes fortgeschrieben (Lärmaktionsplan Runde 3). Hierzu wurde am 20.10.2020 der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Link zum Aufstellungsbeschluss vom 20.10.2020

Informationen zum Lärmschutz in der Stadt Konstanz

Was ist Lärm?

Geräusche sind für die Menschen eine große Hilfe, da der Mensch sich dadurch besser orientieren, seine Tätigkeiten kontrollieren und Gefahren besser erkennen kann. Weiterhin braucht der Mensch Geräusche, damit er mit seiner sozialen Umwelt kommunizieren und sich seine Persönlichkeit entfalten kann. Wenn die Geräusche störend, belästigend oder negativ wahrgenommen werden, verwandeln sie sich in Lärm. Lärmempfinden ist subjektiv und hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. So regt beispielsweise laute Musik den einen an, für den anderen ist sie störender Lärm und den Dritten lässt sie völlig kalt. Unstreitig ist jedoch, dass dauerhafte Geräuscheinwirkungen, egal ob wir diese als störend wahrnehmen oder nicht, gesundheitsschädliche Folgen haben können.