Agglomerationsprogramm Kreuzlingen - Konstanz
Chronologie
2001 hat der schweizerische Bundesrat seine Absicht bekundet, die Bundestätigkeiten in Zukunft vermehrt auf die Bedürfnisse der Agglomerationen auszurichten. Mit der Einführung von Agglomerationsprogrammen (AP) soll erreicht werden, dass diese ihre Probleme koordiniert, effizient und entsprechend den Grundsätzen der Nachhaltigkeit lösen können.
Grenzüberschreitende Maßnahmen werden von der Schweizer Bundesregierung dann mitfinanziert, wenn im Rahmen des Agglomerationsprogramms ein Nutzen für den Schweizer Teil der Agglomeration nachgewiesen wird. Dieser Umstand und die Erkenntnis, dass nur ein koordiniertes Vorgehen die Verkehrsverhältnisse verbessern kann, erklärt das besondere Interesse sowohl der deutschen als auch der Thurgauer Gemeinden an einer grenzüberschreitend aufeinander abgestimmten Siedlungs- und Verkehrsplanung.
2005 beschloss der Gemeinderat der Stadt Konstanz, sich am Agglomerationsprogramm zu beteiligen, vor allem auch im Hinblick darauf, künftig Synergien effektiver zu nutzen und gleichzeitig Ressourcen schonen zu können. Die Regionalplanungsgruppe Kreuzlingen, die Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee und das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau konnten daraufhin eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen, gemeinsam ein grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz für die Teilbereiche Siedlung und Verkehr zu erstellen.
Nach einem mehrjährigen Planungsprozess wurde 2011 das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz AP 2 beschlossen. 2013 erfolgte die Gründung des grenzüberschreitenden Vereins Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz mit 11 Vollmitgliedern (10 Kommunen und Kanton Thurgau) und zwei assoziierten Mitgliedern (Landkreis Konstanz und der Regionalverband Hochrhein-Bodensee).
Nachdem 2014 das Schweizer Parlament die Freigabe der finanziellen Mittel für das AP 2 beschlossen hatte, findet in den Gemeinden seitdem sukzessive die Umsetzung der Maßnahmen statt. Die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz hat sich auch an der dritten Generation der Agglomerationsprogramme AP 3 beteiligt. Nach einem öffentlichen Beteiligungsprozess hat der Konstanzer Gemeinderat 2016 das AP 3 beschlossen.
Strategisches Konzept
Wie sich die Agglomeration in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Mobilität entwickeln will und wie sie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abzustimmen gedenkt, wird im Agglomerationsprogramm durch das „Zukunftsbild“ aufgezeigt.
Zur Teilnahme an der fünften Generation der Agglomerationsprogramme (AP 5), laufen derzeit die Vorbereitungen. So bildet das „Strategische Konzept“ den Überbau für das AP 5 und ist somit die Grundlage für das Zukunftsbild im AP 5. Aus dem Zukunftsbild wiederum ergeben sich die Handlungsfelder, Strategien / Teilstrategien und Maßnahmen. Mit dem Strategischen Konzept für die Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz wird deshalb aktuell ein informelles Planungsinstrument als Grundlage für die langfristige Positionierung der grenzüberschreitenden Region geschaffen.
Die Vernehmlassung des Entwurfs im Frühjahr 2021 erfuhr im Konstanzer Gemeinderat sowie bei den übrigen Mitgliedern eine große Zustimmung.
Link zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2023
Link zum aktuellen Beschluss vom 27.04.2021
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