Neue Regelung für Bestattungen

Größerer Personenkreis bei Trauerfeiern

Mit der neuen Corona-Verordnung des Kultusministeriums vom 3. Mai 2020 wurden die Beschränkungen für Bestattungen maßgeblich gelockert. An Trauerfeiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen. Das was bisher auf den engsten Familienkreis beschränkt. Die Bestattungszeremonie findet ausschließlich unter freiem Himmel statt. Die Abstandsregelung muss eingehalten werden. Trauerfeiern in Aussegnungshallen bleiben weiter untersagt. Auf den Konstanzer Friedhöfen trat die neue Regelung zum 6. Mai in Kraft.

(Erstellt am 05. Mai 2020 09:58 Uhr / geändert am 05. Mai 2020 10:05 Uhr)