Verkehrsregelung während der Picknick-Konzerte in Konstanz
Vom 25. August bis 4. September 2021 findet im Bodenseestadion die Veranstaltungsreihe „Picknick-Konzerte“. In dieser Zeit gilt folgende Verkehrsrechtliche Anordnung:
Vom 23. bis 24. August ist die untere Umfahrung des Parkplatzes Horn für den allgemeinen mehrspurigen Kraftfahrzeugverkehr zeitweise erschwert. Außerdem wird zwischen dem 25. August bis 4. September – sobald der Parkplatz des Freibades Horn voll ist – die Zufahrt zum Parkplatz ab der Einmündung Eichhornstraße/Jakobstraße für den allgemeinen mehrspurigen Kraftfahrzeugverkehr, mit Ausnahme vom Linienverkehr sowie von Behinderten-, Liefer- und Einsatzfahrzeugen, gesperrt. Damit wird eine ungehinderte Zu- und Abfahrt der Notdienstfahrzeuge während den Veranstaltungen sichergestellt.
Die auf dem Parkplatz des Freibades Horn nordöstlich befindlichen Behindertenparkplätze werden vom 23. August bis 7. September aufgehoben bzw. verlegt und als Ladezonen für Lieferanten ausgewiesen. Als Ersatz werden die auf nordöstlich gelegenen Senkrechtstellplätze als Behindertenparkplätze ausgewiesen. Zusätzlich ist das Abstellen von Fahrrädern an den nordöstlich vorhandenen Fahrradabstellanlagen ebenfalls in diesem Zeitraum untersagt.
Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Zusätzliche Maßnahmen sowie der Beginn und das Ende der verkehrsregelnden Maßnahmen erfolgen je nach Verkehrslage.
Die vollständige Verkehrsrechtliche Anordnung gibt es unter www.konstanz.de/service/bekanntmachungen.