Neue Regelung für Bewohnerparkausweise ab Oktober

Zu viel gezahlte Gebühren werden auf Antrag zurückerstattet

Schild, das eine Bewohnerparkzone markiert

Zum 1. Oktober tritt eine neue Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise in Kraft. Demnach liegen die Gebühren für 12 Monate künftig bei 150 Euro, für drei Monate bei 45 Euro.

Hintergrund der Neuregelungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bewohnerparksatzung der Stadt Freiburg, mit dem auch die bisherige Satzung der Stadt Konstanz aus dem Jahr 2022 unwirksam wurde. Damals wurde die Gebühr für die Parkausweise von 30 auf 150 Euro erhöht. Der höhere Betrag ist nun aber erst mit der neuen Verordnung ab 1. Oktober gültig.

AnwohnerInnen, die aufgrund der Übergangsregelungen noch keinen neuen Parkausweis erhalten haben oder deren Parkausweis bis 30.09.2023 abgelaufen ist, müssen einen neuen Antrag stellen, um einen Bewohnerparkausweis nach neuer Rechtsverordnung zu erhalten.
Bewohnerparkausweise mit einem Ablaufdatum nach dem 30.09.2023 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Dann allerdings muss ebenfalls ein neuer Antrag gestellt werden.
 
BewohnerInnen, die bereits die höhere Gebühr bezahlt haben, erhalten die Differenz zurückerstattet. Entsprechende Anträge können ab 1. Oktober online unter www.konstanz.de/rueckzahlungbewohnerparken gestellt werden. Die Stadt geht derzeit von rund 1.500 Betroffenen aus und plant für die Rückzahlung rund 170.000 Euro ein.
 
Nachdem sowohl bei den Rückzahlungen als auch bei der Ausstellung von neuen Bewohnerparkausweisen mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist, wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitungszeiten länger dauern können. Der Gemeindevollzugsdienst wird dies bei seinen Kontrollen berücksichtigen. 
 
Kontakt bei Rückfragen:
Bewohnerparken@Konstanz.de
Tel.: +49 7531 900 - 8080

(Erstellt am 29. September 2023 11:47 Uhr / geändert am 06. November 2023 10:49 Uhr)