Stoff statt Plastik

Entsorgungsbetriebe bezuschussen Stoffwindeln

Seit Jahresbeginn 2020 kann bei den Entsorgungsbetrieben Konstanz (EBK) ein Antrag auf einen Zuschuss für die Verwendung von Stoffwindeln als Alternative zu Einwegwindeln gestellt werden. Pro Antrag werden 50 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro erstattet.
 
Durch die Benutzung von Einwegwindeln wird eine erhebliche Menge Abfall produziert. Stoffwindeln können eine gute Alternative sein, um Abfälle zu vermeiden und die Umwelt sowie wertvolle Ressourcen zu schonen. Der Vorteil: Sie sind einfach in der Handhabung, für mehrere Kinder nutzbar, auf Dauer gesehen deutlich günstiger und nach dem Ende der Wickelzeit wiederverkäuflich.
 
So funktionierts
Das Angebot gilt sowohl für Neugeborene als für Erwachsene. Bei Neugeborenen kann jeweils im ersten und zweiten Lebensjahr einmal ein Antrag gestellt werden. Dafür muss der Hauptwohnsitz des Kindes in Konstanz sein und das Kind darf bei der Antragstellung nicht älter als 24 Monate sein. Mit dem Antragsformular ist eine Kopie der Geburtsurkunde mit einzureichen.
 
Auch für eine Kostenerstattung bei Erwachsenen mit Inkontinenz kann der Antrag über zwei Jahre jeweils einmal pro Kalenderjahr gestellt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Konstanz und eine ärztliche Bescheinigung über die Inkontinenz.
 
Mit dem Antrag sind jeweils die Rechnungen in Original mit abzugeben, die nicht älter als 12 Monate sein sollten oder ein Vertrag über einen Windelservice mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.

Update April 2022
2022 wird der Stoffwindelzuschuss vereinfacht, die bisher zwei möglichen Anträge werden zu einem zusammengefasst. Förderkriterien und Summe bleiben gleich: Seit April 2022 kann der Zuschuss von maximal 50% des Kaufpreises, bis zu 200 Euro, für den Neukauf von Stoffwindeln bereits auf einen Antrag gewährt werden. Der Antrag muss dabei in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes bei den EBK eingehen, die Rechnungen dürfen nicht älter als 24 Monate sein. Bislang waren zwei Anträge möglich, die je maximal 100 Euro Zuschuss gewährten. Eltern, die im vergangenen Jahr bereits einen ersten Antrag gestellt haben, können den zweiten Antrag selbstverständlich noch nachreichen. Die Übergangsphase wird kulant gehandhabt. Auch für Erwachsene werden die bislang zwei möglichen Anträge zu einem zusammengefasst.
 
Das Antragsformular kann auf der Homepage der EBK heruntergeladen oder beim Kundenservice angefordert werden (kundenservice@ebk-tbk.de, 07531/966-0).

(Erstellt am 28. Januar 2020 15:51 Uhr / geändert am 19. Mai 2022 08:20 Uhr)