Höhere Gebühren für Bewohnerparkausweise ab 2023

Beschluss sieht auch Ermäßigungen vor

Grafik mit Konstanzer Skyline und Text "Konstanz informiert"

In seiner Sitzung vom 02.06.2022 beschloss der Gemeinderat neue Regelungen für Bewohnerparkausweise.  In der Höhe wurde eine Jahresgebühr von 150 Euro inklusive Verwaltungsgebühr beschlossen. Ein Bewohnerparkausweis für lediglich drei Monate kostet 45 Euro. Die neue Regelung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
 
Bei Vorlage eines auf die gebührenpflichtige Person ausgestellten Konstanzer Sozial- und Pflegefamilienpasses ermäßigt sich die Gebühr des Bewohnerparkausweises für 12 Monate um 50 %. Bei Vorlage einer auf die gebührenpflichtige Person ausgestellten Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO entfällt die Gebührenpflicht.
 
Die neuen Gebühren sollen zum einen die tatsächlichen Kosten eines Stellplatzes besser abdecken. Zum anderen sollen sie dazu beitragen, mehr Menschen zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu motivieren und mittelfristig die Aufenthaltsqualität in den Bereichen mit Bewohnerparkzonen zu verbessern. Hintergrund ist eine neue Verordnung des Landes, nach der Kommunen selbstständig eine Satzung über Bewohnerparkausweisgebühren beschließen und die Gebühren am Wert der Fläche orientieren können. Etliche Städte haben bereits entsprechende neue Beschlüsse für höhere Bewohnerparkausweisgebühren gefasst.
 
Die Verwaltung wird zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der Satzung die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen hinsichtlich Fahrzeugbestand, Auslastung Parkraum, usw. evaluieren und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorlegen.

(Erstellt am 08. Juni 2022 10:06 Uhr / geändert am 09. Juni 2022 02:00 Uhr)