Wirtschaftsministerium verlängert Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt

Zusätzlich wird die neue Förderlinie „Stadtmarketing“ eingeführt

Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Gute Nachrichten für den stationären Einzelhandel und weitere innerstädtische Branchen in Baden-Württemberg. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus verkündet heute (27. Juli) die Verlängerung des erfolgreichen Sofortprogramms Einzelhandel/Innenstadt mit rund 3,3 Millionen Euro vorzeitig bis Ende 2024. Zudem wird eine neue Förderlinie Stadtmarketing zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren eingeführt.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstrich die Bedeutung der Förderung: „Die Besucherfrequenzen haben erfreulicherweise in vielen Hauptlagen nahezu das vorpandemische Niveau erreicht. Trotzdem sind der stationäre Einzelhandel und weitere innerstädtische Branchen weiterhin stark herausgefordert.“ Pop-up-Stores und -Malls sowie attraktive Veranstaltungen spielen eine wichtige Rolle zur Vermeidung von Leerständen in Innenstädten und Ortszentren. 
 
Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation bei vielen Kommunen und Vereinen wird der Fördersatz bei den Förderlinien „Pop-up-Stores- und Malls“ und „Veranstaltungen“ von 60 auf 70 Prozent erhöht. Dadurch verringert sich der Eigenanteil, den die Zuwendungsempfänger erbringen müssen, von 40 auf 30 Prozent der ausgabefähigen Kosten. Für die Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ sind nun zusätzlich zu den Kommunen auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften antragsberechtigt. Zudem wird jenen Kommunen, denen befristet bis zum 31. Dezember 2023 ein Zuschuss aus dieser Förderlinie gewährt wurde, die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Anschlussbewilligung zu stellen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können je Antragsteller nun bis zu zwei Anträge – jedoch maximal einer je Kalenderjahr – bewilligt werden, anstatt wie bisher nur ein Antrag.  
 
Instrumente des Stadtmarketings, wie Kunden- und Kaufkraftbindungskonzepte oder zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen, könnten einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der innerstädtischen Branchen leisten, erläuterte die Ministerin. „Gerade kleinere Kommunen verfügen oftmals aber nicht über die erforderlichen Ressourcen, um im Bereich ‚Stadtmarketing‘ hinreichend aktiv zu werden. Deshalb fördern wir ab sofort auch die Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten mit Schwerpunkt auf die Innenstadt beziehungsweise das Ortszentrum. Analog zu den beiden anderen Förderlinien beträgt der Fördersatz auch hier 70 Prozent“, betont Hoffmeister-Kraut.
 
Weitere Informationen und die Förderanträge finden Sie unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/sofortprogramm-einzelhandel-innenstadt

(Erstellt am 07. August 2023 14:06 Uhr / geändert am 07. August 2023 14:15 Uhr)