Weg für Busbahnhof am Brückenquartier ist frei

Verlagerung der Reisebusse bringt spürbare Entlastung der Altstadt

Der Gemeinderat hat den Projektbeschluss für den Zentralen Omnibusbahnhof im Brückenquartier gefasst. Voraussetzung für die Realisierung ist die Förderzusage des Landes, das für die Realisierung knapp 600.000 Euro in Aussicht stellt.
 
Der geplante Mobilpunkt am Seerhein ist Teil der städtischen Gesamtentwicklung und soll zu einer verkehrlichen Entlastung der linksrheinischen Stadtteile führen und damit auch dem Klimaschutz entgegenkommen. Das geplante Brückenquartier auf dem rund 3,9 Hektar großen ehemaligen Industriegelände an der Reichenaustraße soll einen urbanen, innerstädtischen Charakter erhalten. Vorgesehen ist eine Mischung aus Freizeit- und Kulturangeboten, Gastronomie und Einzelhandel.
 
Die ersten Bausteine aus dem städtischen Gesamtkonzept, die umgesetzt werden sollen, sind der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB), die Reisebusstell plätze und das geplante Parkhaus. Mit dem nun erfolgten Projektbeschluss hat der Rat die Verwaltung beauftragt, ein Betriebskonzept zu erarbeiten und dem Gremium erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Teilfläche soll künftig als Parkplatz für Fernund Reisebusse (ZOB) genutzt werden. Seit September 2020 können der Bau, Aus- oder Umbau von zentralen Omnibusbahnhöfen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Bezuschusst werden zudem die Infrastruktur und die Verlegung einer Haltestelle.
 
Im Oktober 2020 hat die Stadt Konstanz die Aufnahme des Vorhabens in das ÖPNV-Programm beantragt, Ende März kam die Zusage vom Land. Der Förderantrag wurde mittlerweile gestellt. Die Ausschreibung der Leistungen soll nach Vorliegen des Förderbescheids erfolgen. Das Land stellte eine Fördersumme in Höhe von rund 585.000 Euro in Aussicht.
 
Rund 30 Fernbusse täglich
Der Zentrale Omnibusbahnhof am Brückenquartier soll wie bisher der Parkplatz am Döbele von täglich 30 bis 35 Fernbussen angefahren werden. Das sind hochgerechnet rund 9.700 Fernbusse im Jahr. Die An- und Ausfahrt soll digital ausgeschildert und geregelt werden. Als Betreiber kommen, wie in anderen Städten, die Verkehrsbetriebe, Fernbus- oder Parkhausbetreiber, die Stadt selbst oder andere Unternehmen in Frage.
 
Aufgrund der bisherigen Fernbus-Frequenz ist am ZOB Konstanz eine Beschrankung nicht erforderlich, sodass von den Fernbusbetreibern eine jährliche Pauschalgebühr nach der Zahl der Bushalte erhoben werden könnte, die Bewirtschaftung der 20 Busparkplätze soll über Parkscheinautomaten erfolgen. Die Verwaltung wird dazu eine Sitzungsvorlage zum Beschluss eines Betriebskonzepts einschließlich Tarifen vorlegen.

(Erstellt am 24. November 2021 14:39 Uhr / geändert am 26. November 2021 01:01 Uhr)