Teilnahmeregeln

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht Sport und Bewegung unter bestimmten Bedingungen. Vorraussetzungen dabei sind ein hohes Maß an Disziplin und Eigenverantwortung.

  • Ihre Anmeldung für das Angebot gilt nur für den jeweiligen Trainingstermin, da die Teilnehmerkapazitäten stark begrenzt sind.
  • Für die weiteren Termine ist eine erneute Anmeldung notwendig.
  • Nicht teilnehmen dürfen Personen, welchen von ärztlicher Seite von einer sportlichen Belastung abgeraten wird.

Hygieneregeln

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
    Dies gilt nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Corona-VO nicht für Personen, die:
    1. in gerader Linie verwandt sind wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder,
    2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
    3. dem eigenen Haushalt angehören.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen in Gruppen von maximal 30 Personen erfolgen. Die maximale Gruppengröße unterscheiden sich in Abhängigkeit der Größe der Trainingsfläche.
  • Es werden eigene Handtücher/Matten und Getränke zur Sporteinheit mitgebracht. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt.
  • Falls erforderlich, können eigene Hilfsmittel oder Trainingsgeräte mitgebracht werden.
  • Wir empfehlen, dass sich alle Teilnehmer/innen vor und nach der Trainingseinheit gründlich die Hände reinigen bzw. desinfizieren. Bitte bringen Sie ihr eigenes Handdesinfektionsmittel mit.
  • Teilnehmer/innen müssen sich zu Hause umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume und Toiletten bleiben geschlossen.
  • Die Dauer des Aufenthalts vor und nach dem Training ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
  • Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit der infizierten Person weniger als 14 Tage vergangen sind. Ebenfalls ausgeschlossen werden müssen Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
  • Um am Angebot teilnehmen zu können, muss vorab eine Anmeldung über die Internetseite erfolgen. Die Anmeldung ist zwingend erforderlich, um im Infektionsfall nachverfolgen zu können, wer mit wem in Kontakt stand.
  • Um sich anzumelden, muss ein Angebot ausgewählt und Name, E-Mail, Telefonnummer sowie Anschrift angeben werden. Danach erhalten die Teilnehmer/innen eine Bestätigungsmail mit Informationen zum Angebot.